Religion ist für uns eine sehr persönliche Sache, um die Traditionen der
Familie zu pflegen, keineswegs etwas, was in den öffentlichen Raum gehört und
schon gar nicht in die Schule, wo damit Feindbilder kreiert statt abgebaut werden,
(wie eine Direktorin aus der Leopoldstadt im ORF klagte).
Dazu
kommt, dass diese private Sache der Öffentlichkeit hunderte Millionen kostet,
eine Subvention der Religionen, die ihre Berechtigung verloren hat. Einwände
wie Konkordat schmälern nicht die Berechtigung des Anliegens, sondern zeigen
nur auf, wie verfahren die Situation ist und wie schwierig es sein wird, hier
eine für die säkulare Gesellschaft tragbare Lösung zu finden.
Die
Schule hat auch andere, dem Religionsunterricht zuwider laufende Ziele:
Wie schon der Blogger Hermann Geyer im April dieses Jahres formuliert hat,
"sowohl BV-G Art 14 (5a) als auch SchOG §2 (1) zielen auf eine Befähigung
der Schüler zum "selbstständigen Urteil". Das kann - im Einklang mit
bereits früher analysierten Lehrplänen - am besten über "selbstständiges
Denken" bzw. "kritische Reflexion", also gerade über das Gegenteil
von Gläubigkeit, erreicht werden. Im Interesse des Staates kann es nur liegen,
den jungen Menschen zu einem kritischen, selbständig denkenden Staatsbürger
zu erziehen, der dadurch aus der Rolle des Stimmviehs in eine Rolle des mündigen,
klug entscheidenden Bürgers schlüpft, um als Souverän vom Populismus möglichst
unbeeinflusste, gute Entscheidungen zu fällen.
Ähnlich bei
der Moral: Die Aufgabe des Staates wäre es auch, eine einheitliche Ethik
für alle auf Basis der letzten Erkenntnisse der Menschheit und nicht auf Basis
von vor 3000 Jahren zu etablieren, ähnlich wie die Hygienevorschriften für Fleischverarbeitung
nicht aus der Bibel stammen, sondern aus der Feder der besten dafür qualifizierten
Wissenschafter.
Die Forderung nach Religionsunterricht entstammt sorgsam
tradierter Wissenlücken und Missverständnissen in der Gesellschaft, die
alle x-mal widerlegt wurden, aufgrund der Durchsetzungsmacht der Kirche aber
immer wieder wie der Wiener Wurschtl aufstehen:
1. Grundgesetz und Moral
sind auf die 10 Gebote aufgebaut.
2. (kath.) Moral macht aus Menschen bessere
Menschen.
3. Menschenrechte sind religiös fundiert
Aber trotz der
zweifelsfreien Berechtigung der Anliegen ist es derzeit nicht realistisch, von
einer Abschaffung des Religionsunterrichtes auszugehen. Die religiösen Verbände
haben eine riesige und machtvolle Lobby, der die Konfessionsfreien nur die blanke
Vernunft entgegenzusetzen haben. Um zu einem konstruktiven Beitrag unsererseits
zu leisten, müssen wir daher vom Status Quo ausgehen, das ist das Religionsunterrichts-Gesetz
aus dem Jahr 1949. Danach ist die Regelung unangefochten, dass man sich vom
Religionsunterricht ohne Angabe von Gründen abmelden kann. Das Problem: Schüler
sitzen in der Schule, andere nicht. Einzige Lösung: Ersatzunterricht für einen
an sich nicht in die Schule gehörenden Religionsunterricht. Es ist
schwer, für etwas nicht Sinnvolles einen sinnvollen Ersatz zu finden, abgesehen
von den Kosten. Daraus kann man schon erkennen, dass eine Lösung vollkommen
ausscheidet: Religionsunterricht plus Ersatzunterricht für alle! Eine gangbare
Lösung wird sein, dass man den Ersatzunterricht genauso behandelt wie den Religionsunterricht:
Von den konfessionsfreien Verbänden approbierte Lehrer (also keinesfalls
approbierte Religionslehrer!) halten den Ethikunterricht. Die Lehrpläne
werden von den Verbänden erstellt oder begutachtet.
Langfristig hat
der Religionsunterricht keine Chance, weil die Kosten für die Bereitstellung
von Lehrern verschiedenster Religionsgemeinschaften in Zahl und Qualität jedes
Budget sprengen wird. Der Weg in diese Richtung wird immer verfahreneren und
irgendwann einmal irreversibel für den säkularen Staat. Da ist es, worauf die
religiöse Lobby vermutlich wartet. Der Unterschied zu der von uns vorgeschlagenen
Lösung sind hunderte Millionen ohne jeden Qualitätsverlust für den Staat, eher
im Gegenteil!