Berufung in Sachen Jesusgedenkminute

Presseaussendung der Initiative Religion ist Privatsache in Sachen ORF-Jesus-Gedenkminute am Karfreitag:

Wien, 4.9.2012. Die Frage, ob die vom ORF am Karfreitag 2012 ausgestrahlten "Schweigeminuten" bzw. "Funkstillen" zum "Gedenken an den Kreuztod Christi" gesetzeskonform waren, wird künftig der Bundeskommunikationssenat (BKS) als Berufungsinstanz beantworten müssen.

Der gestern eingebrachten Berufung gegen die KommAustria-Entscheidung vom 14.8.2012 sind gleich mehrere Bedenken zu entnehmen. Zum einen wird ausführlich dargestellt, wieso der ORF durch die Ausstrahlung der "Schweigeminuten" ein religiöses Bekenntnis abgelegt hat und weshalb diese offensichtlich missionierende, pro-christliche Handlung des ORF, einen Verstoß gegen die gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates darstellt. Ferner befasste sich die Berufung mit zahlreichen Bestimmungen des ORF-Gesetzes sowie anderer Rundfunkbestimmungen, die die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften -und insbesondere die katholische bzw. evangelische Kirche -privilegieren. Diese Bestimmungen, die nach Ansicht der KommAustria eine rechtliche Grundlage für die Ausstrahlung der religiös konnotierten "Gedenkminuten" lieferten, stehen, so ist der Berufung zu entnehmen, in Konflikt nicht nur mit zahlreichen Verfassungsbestimmungen sondern auch mit geltendem EU-Recht. Initiativevorstand Eytan Reif, der technisch als Beschwerdeführer gilt, fasst diesen Punkt zusammen: "Fromme Karfreitags-Schweigeminuten sind das, was man Ende des Tages bekommt, wenn man den Publikumsrat kirchlich besetzt und die katholische Kirche, als einzige Weltanschauungsgemeinschaft in Österreich, per Gesetz in den ORF-Stiftungsrat hievt und somit zur Königsmacherin ernennt."

Zur Berufung im Wortlaut.