Wien, 4.9.2012. Die Frage, ob die vom ORF am Karfreitag 2012 ausgestrahlten
"Schweigeminuten" bzw. "Funkstillen" zum "Gedenken an den Kreuztod Christi"
gesetzeskonform waren, wird künftig der Bundeskommunikationssenat (BKS) als
Berufungsinstanz beantworten müssen.
Der gestern eingebrachten Berufung
gegen die KommAustria-Entscheidung vom 14.8.2012 sind gleich mehrere Bedenken
zu entnehmen. Zum einen wird ausführlich dargestellt, wieso der ORF durch die
Ausstrahlung der "Schweigeminuten" ein religiöses Bekenntnis abgelegt hat und
weshalb diese offensichtlich missionierende, pro-christliche Handlung des ORF,
einen Verstoß gegen die gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates darstellt.
Ferner befasste sich die Berufung mit zahlreichen Bestimmungen des ORF-Gesetzes
sowie anderer Rundfunkbestimmungen, die die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften
-und insbesondere die katholische bzw. evangelische Kirche -privilegieren.
Diese Bestimmungen, die nach Ansicht der KommAustria eine rechtliche Grundlage
für die Ausstrahlung der religiös konnotierten "Gedenkminuten" lieferten, stehen,
so ist der Berufung zu entnehmen, in Konflikt nicht nur mit zahlreichen Verfassungsbestimmungen
sondern auch mit geltendem EU-Recht. Initiativevorstand Eytan Reif, der technisch
als Beschwerdeführer gilt, fasst diesen Punkt zusammen: "Fromme Karfreitags-Schweigeminuten
sind das, was man Ende des Tages bekommt, wenn man den Publikumsrat kirchlich
besetzt und die katholische Kirche, als einzige Weltanschauungsgemeinschaft
in Österreich, per Gesetz in den ORF-Stiftungsrat hievt und somit zur Königsmacherin
ernennt."
Zur Berufung im Wortlaut.