In Österreich ist die staatliche Verwaltung überraschend gut in die heutigen
Zeiten integriert. Die sogenannte "Bürgerkarte" spart Amtswege,
man setzt sich zum PC oder nimmt das Handy zur Hand und erledigt staatliche
Angelegenheiten von daheim. Z.B. den Lohnsteuerjahresausgleich ("Arbeitnehmerveranlagung").
Was
wohl noch nicht viele Leute wissen: auch den Weg zu Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft
kann man sich sparen. U.a. beim Kirchenaustritt.
Wer aus der Kirche austreten
will, macht das heute online! Hier ein Screenshot des Formulars, das man ausfüllen
und an das zuständige Amt weiterschicken kann.
Es
funktioniert zwar zurzeit noch nicht 100prozentig, weil man in den Bundesländern
noch nicht überall den mit Erklärungen versehen Zugang zum Austrittsformular
hat, man kommt dort zu direkt und ohne Erläuterungen zum Formular.
Hier der Bürgerkartenzugang. Dort
gibt man das Suchwort "Kirche" ein, den "Kirchenaustritt"
findet die Suchfunktion nicht, weil das Bürgerkarten-Wort "Kirchen-, Religionsaustritt"
heißt. Man sucht dann dort das Bundesland aus, darauf erscheint eine Liste der
Gemeinden, die eigentlich zu den Magistraten oder BHs weiterleiten soll, das
funktioniert noch nicht, man landet sofort beim ausfüllbaren PDF-Formular.
Auch
per Handy kann man Bürgerkarten-Nutzer werden, Anmeldung hier.
Allerdings
wird versucht. die gesetzliche nicht vorhandene Verpflichtung zur Vorlage eines
Taufscheines oder eines anderen Dokuments aus dem das Religionsbekenntnis ersichtlich
ist, als Norm festzulegen, es heißt im letzten Satz des Formulars nämlich,
vorzulegen sei "Taufschein oder Taufurkunde bzw. sonstiger Nachweis (in
Kopie)". Wenn man sowas nicht hat, könnte man versuchen, in das Feld "Taufdatum
bzw. Eintrittsdatum, Taufort, Beurkundungsstelle (Pfarramt, Band, Seite), bzw.
sonstiger Nachweis (Vorschreibung bzw. Zahlschein des Kirchenbeitrags, kirchl.
Trauschein, Taufpatenbescheinigung, usw. )" den Hinweis einzutragen, dass
gemäß Urteil des Verwaltungsgerichtshofes mit der Zl. 88/10/0014 vom 21.9.1988
keine Formvorschrift existiert, wonach der Austrittserklärung der Taufschein
oder der polizeiliche Meldezettel anzuschließen wären. (siehe vwgh88100014.pdf
- Seite 4 unten bis Seite 5 oben).
PS: Dank an Roland für die Info!