Kirchliche Privilegien

Als BZÖ-Vorsitzender Bucher forderte, auch die katholische Kirche sollte entsprechende Grundsteuern zahlen, verteidigte sich die Kirche sofort damit, man hätte diesbezüglich ohnehin keine Privilegien. Dazu eine Pressaussendung von www.kirchenfinanzierung.at, www.kirchen-privilegien.at vom 30.10.2012:

Grundsteuerbefreiung für Kirche nur Spitze des Eisbergs
-Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien zeigt weitere Steuerprivilegien auf

(Wien, 30.10.12, PUR) Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien distanziert sich zwar vom BZÖ, begrüßt jedoch die politisch initiierte Diskussion um Grundsteuerbefreiung - wobei diese sachlicher geführt werden sollte. Die Initiatoren des Volksbegehrens verweisen auf weitere Privilegien, die im aktuellen Aufdeckerbuch "Gottes Werk und unser Beitrag" enthüllt werden.

So kostet etwa die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags 120 Millionen Euro im Jahr - diese kommen ausschließlich der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche zugute (die anderen 11 anerkannten Religionsgemeinschaften heben keine Beiträge ein bzw. ist strittig, ob sie dies gesetzlich überhaupt dürfen). "Das ist eine staatliche Hilfeleistung, mit dem Ziel, den Menschen ihr Verbleiben innerhalb der Kirchenorganisation schmackhaft zu machen, daher ein ganz klares Religionsprivileg" erklärt dazu Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien.

Umfassende Steuerprivilegien für Kirche

"Gottes Werk und unser Beitrag"
Das neue Buch deckt auf, dass rd. 3,8 Milliarden Euro jährlich für das System Kirche von SteuerzahlerInnen aufgebracht werden müssen. Allein für Religionslehrer, konfessionelle Schulen und theologische Fakultäten muss jährlich 1 Mrd EUR aufgebracht werden. Auch mit dem sozialen Engagement der katholischen und evangelischen Kirche ist es nicht weit her, wie im Buch enthüllt wird. "Nur zwei Prozent des Caritas-Budgets kommt von der katholischen Kirche", sagt Autor Carsten Frerk. "Mehr als zwei Drittel des Budgets stammt von der öffentlichen Hand, den Rest machen Selbstbehalte und Spenden aus." Das soziale Engagement, das selbst Kirchenkritiker an der Kirche immer noch schätzen, wird also in Wahrheit großteils von den Steuerzahlenden getragen und nicht von der Kirche.
Weitere im Buch aufgezeigte Steuer- und Abgabenprivilegien für Religionsgemeinschaften sind bundesländerspezifische Ausnahmen im Kapitalverkehrssteuergesetz: auf Veranstaltungen in NÖ und Tirol müssen sie, anders als andere Veranstalter, keine Amtsabgaben entrichten; sie sind von der Tiroler Campingabgabe und der Tiroler Aufenthaltsabgabe befreit, von der Vorarlberger Verwaltungsabgabe ebenso wie von der Fremdenverkehrsabgabe im Ländle. Auch für die polizeiliche Bewachung bei Religionsveranstaltungen braucht keine Gebühr entrichtet zu werden. "Diese Privilegien kommen die Steuerzahlerinnen sehr teuer, auch die rund 20 Prozent Konfessionsfreien müssen sie ungefragt mitfinanzieren" so Alm.

Kirche verschleiert Denkmalsubventionen
"Es stimmt auch nicht, dass die kath. Kirche rund 65 Prozent aller denkmalgeschützten Gebäude besitzt und daher hohe Instandhaltungskosten berappen muss", stellt Niko Alm fest. Laut der letzten verfügbaren Zählung der Statistik Austria sind nur 1.441 von mehr als 17.000 denkmalgeschützten Gebäuden in Österreich Sakralbauten - das sind 8,3 Prozent. "Selbst wenn man davon ausgeht, dass auch Pfarrhöfe usw. denkmalgeschützt sein können, mutet die Vermehrung von 8 auf 65 Prozent an wie die wundersame biblische Vermehrung von Brot und Fisch" zeigt er sich verwundert.