Als BZÖ-Vorsitzender Bucher forderte, auch die katholische Kirche sollte entsprechende Grundsteuern zahlen, verteidigte sich die Kirche sofort damit, man hätte diesbezüglich ohnehin keine Privilegien. Dazu eine Pressaussendung von www.kirchenfinanzierung.at, www.kirchen-privilegien.at vom 30.10.2012:
(Wien, 30.10.12, PUR) Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien distanziert
sich zwar vom BZÖ, begrüßt jedoch die politisch initiierte Diskussion um Grundsteuerbefreiung
- wobei diese sachlicher geführt werden sollte. Die Initiatoren des Volksbegehrens
verweisen auf weitere Privilegien, die im aktuellen Aufdeckerbuch "Gottes
Werk und unser Beitrag" enthüllt werden.
So kostet etwa die
Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags 120 Millionen Euro im Jahr - diese kommen
ausschließlich der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche zugute
(die anderen 11 anerkannten Religionsgemeinschaften heben keine Beiträge ein
bzw. ist strittig, ob sie dies gesetzlich überhaupt dürfen). "Das ist eine
staatliche Hilfeleistung, mit dem Ziel, den Menschen ihr Verbleiben innerhalb
der Kirchenorganisation schmackhaft zu machen, daher ein ganz klares Religionsprivileg"
erklärt dazu Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien.
"Gottes Werk und unser Beitrag"
Das neue Buch deckt auf,
dass rd. 3,8 Milliarden Euro jährlich für das System Kirche von SteuerzahlerInnen
aufgebracht werden müssen. Allein für Religionslehrer, konfessionelle Schulen
und theologische Fakultäten muss jährlich 1 Mrd EUR aufgebracht werden. Auch
mit dem sozialen Engagement der katholischen und evangelischen Kirche ist es
nicht weit her, wie im Buch enthüllt wird. "Nur zwei Prozent des Caritas-Budgets
kommt von der katholischen Kirche", sagt Autor Carsten Frerk. "Mehr
als zwei Drittel des Budgets stammt von der öffentlichen Hand, den Rest machen
Selbstbehalte und Spenden aus." Das soziale Engagement, das selbst Kirchenkritiker
an der Kirche immer noch schätzen, wird also in Wahrheit großteils von den Steuerzahlenden
getragen und nicht von der Kirche.
Weitere im Buch aufgezeigte Steuer- und
Abgabenprivilegien für Religionsgemeinschaften sind bundesländerspezifische
Ausnahmen im Kapitalverkehrssteuergesetz: auf Veranstaltungen in NÖ und Tirol
müssen sie, anders als andere Veranstalter, keine Amtsabgaben entrichten; sie
sind von der Tiroler Campingabgabe und der Tiroler Aufenthaltsabgabe befreit,
von der Vorarlberger Verwaltungsabgabe ebenso wie von der Fremdenverkehrsabgabe
im Ländle. Auch für die polizeiliche Bewachung bei Religionsveranstaltungen
braucht keine Gebühr entrichtet zu werden. "Diese Privilegien kommen die
Steuerzahlerinnen sehr teuer, auch die rund 20 Prozent Konfessionsfreien müssen
sie ungefragt mitfinanzieren" so Alm.
Kirche verschleiert Denkmalsubventionen
"Es
stimmt auch nicht, dass die kath. Kirche rund 65 Prozent aller denkmalgeschützten
Gebäude besitzt und daher hohe Instandhaltungskosten berappen muss", stellt
Niko Alm fest. Laut der letzten verfügbaren Zählung der Statistik Austria sind
nur 1.441 von mehr als 17.000 denkmalgeschützten Gebäuden in Österreich Sakralbauten
- das sind 8,3 Prozent. "Selbst wenn man davon ausgeht, dass auch Pfarrhöfe
usw. denkmalgeschützt sein können, mutet die Vermehrung von 8 auf 65 Prozent
an wie die wundersame biblische Vermehrung von Brot und Fisch" zeigt er
sich verwundert.