Keine Schulgebete!

Aussendung der Initiative Religion ist Privatsache

Wien/Burgenland, 10.12.2012. Die Gestaltungsformen sind mannigfaltig, die Bezeichnungen ebenfalls. Es geht aber fast immer um das Gleiche: in zahlreichen öffentlichen Schulen österreichweit beginnt der Klassenalltag mit einem Morgengebet. Ob streng liturgisch anmutend oder im freien Stil, Schulgebete außerhalb des Religionsunterrichts sind verfassungsrechtlich nicht gedeckt. Und sie müssen auch nicht hingenommen werden, wie unlängst ein Fall aus dem Burgenland veranschaulichte.

Zähneknirschend, jedoch davon ausgehend, dass sie es als Zugereiste im Burgenland über sich ergehen lassen müssen, duldeten jahrelang die Eltern eines Volksschulkindes das tägliche Morgengebet, an dem alle Klassenkinder teilnehmen mussten. Als das Kind heuer ins -ebenfalls öffentliche -Gymnasium wechselte, staunten die Eltern nicht wenig: auch dort mussten die Kinder, wenn immer die erste Stunde auf den Deutschlehrer fiel, sich erheben und ein Gebet aussprechen. Eine Reaktion konfessionsfreier bzw. andersgläubiger Eltern in solchen Fällen lässt oft auf sich warten -zu groß ist der soziale Druck, "nur keinen Wirbel zu machen" oder die Angst, das eigene Kind möglichen Repressalien auszusetzen.

Doch nicht diesmal: die Eltern wagten den Gang zur Schuldirektion. Die Antwort: "das Schulgebet ist eine Tradition im Burgenland, man muss ja nicht teilnehmen". Entschlossen, die Sache diesmal nicht auf sich beruhen zu lassen, beschwerten sich die Eltern beim burgenländischen Landesschulrat. Dieser gab ihnen nun Recht und versprach, das Thema landesweit zu regeln. Die vorläufige Bilanz: seit einer Woche ist im betroffenen Gymnasium das Morgengebet Geschichte.

Morgendliche Schulgebete haben in öffentlichen Schulen nichts verloren.
Dies wurde nun im Burgenland bestätigt, doch die österreichische Verfassung gilt bundessweit. Der Meldestelle der "Initiative Religion ist Privatsache" liegen zahlreiche weitere Beschwerden vor, die meisten aus Niederösterreich. Und gerade in diesem Bundesland dürfte der Landesschulrat besonders träge sein bei der Behandlung von Beschwerden, die das Recht auf eine weltanschaulich neutrale (öffentliche) Schule betreffen. Ein spannendes Jahr 2013 dürfte in Sachen Schulgebet also bevorstehen.