ergänzt 10.1.2013, siehe ganz unten
Auf Info Nr. 1167 war hier im November 2012 zu lesen gewesen, dass in der Schweiz von einem Bauernhof seit 655 als Sühne für einen Mord Zahlungen an die katholische Kirche zu leisten gewesen seien, aktuell waren das 70 Schweizer Franken pro Jahr und pro Grundparzelle des damaligen Bauerngutes für den Ölankauf für das sogenannte "Ewige Licht", einer Ölfunzel, die in der Kirche immer brennt. Der aktuelle Besitzer eines der Grundstücke weigerte sich nun, diesen Tribut weiter zu leisten und wurde deswegen tatsächlich von der Kirche geklagt!
Der Schweizer Tagesanzeiger meldete am 8.1.2013:
Ein Landwirt
aus Schänis SG muss nicht mehr für den Unterhalt des "Ewigen Lichts"
in der römisch-katholischen Kirche Näfels GL aufkommen. Das Kantonsgericht Glarus
hat den Mann von einer entsprechenden Grundlast aus dem Jahre 1357 befreit.
Mitte des 14. Jahrhundert hatte ein Konrad Müller aus Niederurnen angeblich
einen Heinrich Stucki getötet. Für dessen "Seelenheil" und um sich
der Rache der Familie zu entziehen, stiftete Müller der Pfarrkirche Mollis ein
"Ewiges Licht". Sollte er seiner "ewigdauernden" Verpflichtung
nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei verfallen. (..)
Als
die Kirchgemeinde Näfels die 655 Jahre alte Unterhaltspflicht im Grundbuch der
Gemeinde eintragen wollte, wehrte sich einer der Grundstückbesitzer dagegen.
Das Kantonsgericht Glarus wies nun in seinem Urteil vom 20. Dezember die
Klage der Pfarrei gegen den Landwirt ab. Denn das geltend gemachte Recht
sei spätestens nach der Bereinigung des Hypothekarwesens im Kanton Glarus in
den Jahren 1842 bis 1849 untergegangen. Außerdem gebe es keinen besonderen Bezug
zwischen der Unterhaltspflicht für das "Ewige Licht" und den betroffenen
Liegenschaften. Deshalb könne die Grundlast nicht bestehen.
Soweit aus
der Zeitungsmeldung.
Ich halte als aggressiver Krawallatheist fest: das
unbarmherzige macht- und geldgierige katholische Pack bildete sich tatsächlich
ein, im 21. Jahrhundert mittelalterliches Ausbeutungsunrecht gerichtlich aufrecht
erhalten zu können! Aber alles geht eben doch nicht auf ewige Zeiten.
Nachtrag vom 10.1.: Wie der Standard in seiner heutigen Ausgabe berichtet, kostete der hl. kath. Kirche die Sache ein bisschen Geld: umgerechnet 3.300 Euro das Verfahren und 4.135 Euro die Entschädigung an den Beklagten. Die Kosten waren deshalb so hoch, weil man auf Bezahlung für die nächsten 20 Jahre geklagt hatte. Da sollte man eine Kollekte unter den Gläubigen abhalten, die werden sicherlich gerne spenden ...