Die
erste Ausgabe erschien am 2. Jänner 1900. "Kronen Zeitung" wurde sie
genannt, weil das Monats-Abo eine Krone kostete. Die Zeitung wurde bereits in
der Monarchie ein beliebtes Boulevardblatt, aber im Jahre 1944 ereilte sie der
Tod, weil aus Papierspargründen mehrere Zeitungen zu einem Blatt zusammengelegt
wurden. Wiedergeboren wurde das Blatt am 10. April 1959.
Aber das
frühere Leben der Kronen Zeitung soll nicht das Thema sein, sondern der esoterische
Schmarrn, den das Blatt aktuell in einer neuen Serie in der Sonntagsbeilage
verzapft. Am 17.3.2013 gab's dort einen sehr seltsamen Artikel über
die Hellseherin Rosalinde Haller, darüber nachzulesen ist auf Uebersinnliche_Kronenzeitung.pdf.Die
zweite Folge handelte von der Seelenwanderung. Genauer: von der "Rückführung
in frühere Leben". Damit können einschlägig geschäftstüchtige Leute ebenfalls
sehr gut Geld verdienen. Hier muss einmal zwischenbemerkt werden, dass es keine
Opfer solcher Geschäfte gibt, weil wer derartig deppert ist, dass er/sie an
Hellseher und "frühere Leben" glaubt, der verdient es sich wahrlich
redlich, finanziell sofort abgestraft zu werden.
Während
die "Journalistin" Ingrid Altermann im ersten Teil ihrer Serie die
"Hellseherin" Haller ganz alleine präsentierte, listete sie im Teil
zwei bei den "Therapeuten" zwecks "Rückführung" gleich sechs
Täterinnen und vier Täter auf. Für die "Journalistin" Altermann waren
natürliche alle zehn "seriös". Weil für Frau Altermann ist vermutlich
alles seriös, was esoterisch ist.Als Einleitung verwendet Altermann
das berühmte Deja-vu. Man erlebt was und empfindet dabei, man habe dasselbe
schon einmal erlebt. Laut Sonntagsbeilage Kronenzeitung ist das eine Erinnerung
an ein früheres Leben. In Wikipedia heißt es dazu, als Deja-vu (frz. "schon
gesehen") bezeichnet man ein psychologisches Phänomen (psychopathologische
Bezeichnung: qualitative Gedächtnisstörung), das sich in dem Gefühl äußert,
eine neue Situation schon einmal erlebt, gesehen oder geträumt zu haben.
Als
vernünftige Erklärung gilt, dass für einen Moment Wahrnehmung und Kurzzeitgedächtnis
sozusagen Platz tauschen, man glaubt dann im Gedächtnis zu finden, was
man gerade erst wahrnimmt. Die meisten Menschen haben sowas schon erlebt. Wenn
ihnen dann wer einredet, das sei ein Hinweis auf eine Erinnerung an ein früheres
Leben, dann kann sich ein entsprechender "Therapeut" damit
ein schönes Geld verdienen, indem er mit hypnoseähnlichen Methoden, seinen Opfern
ein Wahngebilde präsentiert.
Strafbar ist das leider nur in England, weil dort
ein solcher Scharlatan seinen Kunden vorher mitzuteilen hat, dass seine Dienste
"lediglich zu Unterhaltungszwecken dienen und bisher experimentell nicht
nachgewiesen werden können". Wenn er/sie das nicht macht, kann er mit Geld-
oder Gefängnisstrafe belegt werden.
In Österreich ist Esoterik ein ungeregeltes Gewerbe, jeder kann sich selber
zum Schamanen ernennen und irgendwelchen Idioten das Geld aus der Tasche ziehen.
Das ist nicht prinzipiell schlecht, weil Blödheit gehört bestraft und große
Blödheit gehört teuer bestraft. Warum die Kronen Zeitung für solch dubiose
Geschäftemacherei Reklame macht, ohne dass diese Reklame als "bezahlte Anzeige"
gekennzeichnet wird, ist zwar merkwürdig, weist aber darauf hin, dass in dieser
Zeitung die Blödheit einen sehr hohen Stellenwert hat.