Verboten: "Gut ohne Gott"

Gerade ist in Österreich ein Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien gescheitert -auch aus eigenem Verschulden der Veranstalter. Dass Kirchenprivilegien auch in Deutschland sozusagen öffentliches Recht sind, zeigt der folgende Bericht von Carsten Frerk auf http://hpd.de/ Nr. 15776:

Alle Jahre wieder: Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und das vorauseilende Einknicken von Werbe-Unternehmen vor möglichen Beschwerden seitens der Kirche. Wegen des Mottos "Gut ohne Gott" wird Werbung für den Humanistentag in den Hamburger U-Bahnen abgelehnt.
Zudem gibt es keine öffentlichen Zuschüsse.

Nachdem bereits der Vertrag für die Werbung zum Deutschen Humanistentag (DHT) im Fahrgastfernsehen der Hamburger Hochbahn abgeschlossen war, meldete sich bei dem für diese Werbung Verantwortlichen vom DHT die "Ströer 'deutsche städte medien' und forderte, dass der Slogan "Gut ohne Gott" gestrichen würde:
"für die Freigabe müsste Ihre Vorlage leicht abgeändert werden. Könnten Sie auf den Claim GUT OHNE GOTT verzichten? Der zweite Satzteil 'Auf den Menschen kommt es an!' könnte ja evtl. auch allein stehen, oder?
Ansonsten wären nach unseren Erfahrungen Kundenbeschwerden vorprogrammiert, was wir gern vermeiden möchten.
Vielen herzlichen Dank."

Die Vorbereitungsgruppe des DHT hat in der Antwort darauf hingewiesen, dass es in Hamburg rund 60 Prozent Konfessionsfreie gibt, unter ihnen zahlreiche Menschen, die nicht an einen Gott glauben, aber dennoch "gut sein wollen".
Das könne diesen Menschen nicht abgesprochen werden und daher müsste man auf dem ursprünglich geplanten Werbetext bestehen. Ansonsten müsste man den Auftrag seitens des DHT stornieren.
Die Antwort von Ströer: "nach nochmaliger Rücksprache mit den Zuständigen müssten wir den Auftrag dann tatsächlich stornieren. Leider habe ich hier keinen anderen Lösungsansatz. Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen"

Erfahrungen, die bereits die Buskampagne in Deutschland und in Österreich gemacht hatten. Religiöse Organisationen dürfen flächendeckend im öffentlichen Raum Werbung für ihre Ansichten platzieren, bei säkularen Organisationen wird es abgelehnt, die Städtewerbung knickt ein.

Konny G. Neumann, Vorsitzender der Stiftung Geistesfreiheit (Motto: "Forschen statt glauben - Handeln statt beten") fragt sich: "Beschweren sich die 60 Prozent Konfessionslosen nicht laut genug gegen die ständig steigende Verchristlichung der Politik? In einem aktuellen Werbeflyer wirbt der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ganz selbstverständlich für den Kirchentag. In diesem Zusammenhang scheinen keine Kundenproteste befürchtet zu werden. Selbst der DGB und die Uni Hamburg sind zu Diensten: mit Einladung zum Kirchentag nach der Mai-Kundgebung und einem 'Tag des Wissens' -nicht etwa einem 'Tag des Glaubens'."
Im Unterschied dazu sei die Hörwerbung bei KlassikRadio wesentlich toleranter, dort läuft die Werbung auch mit dem Motto "Gut ohne Gott", ebenso haben mehrere Zeitungen und Magazine die Werbung angenommen.

Keine staatlichen Zuschüsse zum Humanistentag

Konny G. Neumann hatte bei der Senatskanzlei wegen eines Zuschusses zum Humanistentag angefragt. Es geschah mit Hinblick auf die grundgesetzliche Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und parallel zum Evangelischen Kirchentag, für den 7,5 Millionen Euro Zuschuss bewilligt wurden.
Die Antwort des Chefs der Senatskanzlei (Kopie liegt dem hpd vor) bleibt rein formal: "Unabhängig von der Frage, ob die fachlich zuständige Behörde inhaltlich eine Förderung der Veranstaltung befürworten würde, sind hierfür im beschlossenen Haushalt für die Jahre 2013 und 2014 keine Mittel veranschlagt. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der ab 2019 geltenden Schuldenbremse sehe ich auch für die Zukunft nur geringe Chancen auf eine finanzielle Beteiligung der Stadt."
Und dann kommt der Hinweis auf den langen Vorlauf, der bei kirchlichen Planungen auf Jahre hinaus vorhanden ist: "Sie beziehen sich in lhrem Schreiben auf eine Zuwendung, die die Stadt dem Deutschen Evangelischen Kirchentag 2013 gewährt. Die Bereitschaft hierzu wurde bereits im Jahr 2009 (Drucksache 1912574) von der Bürgerschaft beschlossen. Es empfiehlt sich daher, Anträge auf Zuwendungen in der von lhnen gewünschten Höhe möglichst frühzeitig zu beantragen, damit sie nach inhaltlicher Prüfung in der Aufstellungsphase eines Doppelhaushaltes ggf. berücksichtigt werden können. Kurzfristig ist eine Bewilligung nahezu ausgeschlossen."

Also sollten jetzt bereits die Planungen für den Humanistentag 2018 beginnen.