Das bayrische Fernsehen meldete am 17.5.2013, dass die Diözese Würzburg
zurzeit eine Fragebogenaktion an wiederverheiratete Geschiedene laufen hat.
Bekanntlich ist es katholische Lehre, dass die Ehen vor Gott geschlossen werden
und katholische Ehen deswegen unauflöslich sind, bis der Tode die Ehepartner
scheidet. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Ehepaar nachweisen kann, dass bei
der katholischen Verehelichung irgendein wesentlicher katholischer Aspekt nicht
beachtet wurde, zum Beispiel, wenn keinerlei Absicht bestand, Kinder in die
Welt zu setzten oder das Ja-Wort nicht freiwillig gegeben wurde.
Aber
ansonsten gilt: wer katholisch verheiratet ist, sich weltlich scheiden lässt
und sich weltlich wiederverheiratet, der lebt permanent in der Todsünde des
Ehebruchs und darf deshalb den Leib des Herrn nicht empfangen, vulgo man
bekommt keine Kommunion.
Da die Scheidungen vor allem auch durch
die Emanzipation der Frauen, die sich nicht mehr lebenslänglich alles gefallen
lassen müssen, immer mehr zugenommen haben, hat sich die katholische Kirche
damit selber ein erhebliches Problem geschaffen. Wenn wiederverheiratete Geschiedene
in der Kirche nicht willkommen sind, dann gehen sie auch nicht mehr hin. Die
kath. Kirche hilft also bei der Kirchenleerung tatkräftig mit.
Die
katholische Rechtslage ist eindeutig: Im Katechismus §1650 heißt es: "Falls
Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation,
die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese
Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen (..) Die Aussöhnung durch
das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen
des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten,
in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben."
Somit sind solche Leute
praktisch exkommuniziert.
In Würzburg will man nun von den Betroffenen
wissen, ob sie Fragen und Anregungen an den Bischof hätten und welche Bedeutung
kirchliche Aussagen über die Unauflöslichkeit der Ehe für sie haben. Als
Zweck wird angegeben, einen "barmherzigen Umgang mit gescheiterten Lebensentwürfen"
führen zu wollen. Und konkret wird angeführt: Thema sei auch eine Reform
des kirchlichen Arbeitsrechts. Damit soll wiederverheirateten Geschiedenen
ermöglicht werden, in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis zu bleiben.
Warum?
In Deutschland laufen zahlreiche arbeitsrechtliche Verfahren wegen solcher Kündigungen
und es scheint absehbar zu sein, dass im merkwürdigen Arbeitsrecht
im Kirchenbereich eine Entlassung wegen Wiederverheiratung künftig rechtlich
nicht mehr haltbar sein wird. Außerdem hat man in Bereichen, wo sowieso
kein Überangebot an geeigneten Arbeitskräften vorliegt, bereits entsprechenden
Personalmangel, wenn man von den Beschäftigten ein komplett katholisches Dasein
verlangt.
Also leuchtet man mit dem Licht der Barmherzigkeit und will
mittels der Fragebögen einen "situationsgerechten und verantwortbaren Umgang
mit wiederverheirateten Geschiedenen" erarbeiten. Man kann gespannt
sein, wie sich der Rücklauf der Fragebögen gestalten und ob der Öffentlichkeit
etwas über Menge und Inhalt mitgeteilt werden wird.