Kirchliche Unschuld

Zwei Opfer der Schändungsverbrechen im Stift Kremsmünster hatten die Stiftungsführung wegen nicht eingehaltener Zusagen zivil verklagt. Am 24.5.2013 folgte das Urteil, die Geschichte kann hier in einem Beitrag von religion.ORF nachgelesen werden.

Am 24.5. folgte nun das Urteil, Kurzbericht aus den OÖNachrichten:


Ob auch der Richter katholisch war, stand nicht in der Zeitung. Sein Urteil ist jedenfalls katholisch, weil für die katholische Kirche gilt die Unschuldsvermutung.
Alles andere ist ein Missverständnis.

Aber man muss dem Richter recht geben: Anzunehmen, die katholische Kirche wollte Verbrechen in ihrem Bereich tatsächlich reuevoll aufarbeiten, das kann gar nichts anderes sein als ein Missverständnis.

Erinnern wir uns an die Entschuldigung von Papst Wojtyla
für die kirchlichen Verbrechen der Vergangenheit:

Im März 2000 ließ Wojtyla verlauten: "Der Papst bittet um Vergebung für alle Sünden, die der Mensch im Namen des Glaubens getan hat." Weil die Kirche als solche kann ja gar keine Sünden begehen, weil sie die Kirche vom Gottessohn Jesus Christus ist. Nicht die Kirche selbst, sondern deren Söhne und Töchter haben Verbrechen verübt. Nicht die Kirche, sondern Päpste und Bischöfe haben Blutbäder anrichten und Scheiterhaufen anzünden lassen. Denn die Kirche als heilige Institution ist "nicht fähig, eine Sünde zu begehen. Sie kann keine Fehler machen, weil sie von Christus getragen ist".

Also waren es auch in Kremsmünster nur schwache Menschen und die Kirche selber kann nix dafür. Und dass ein Abt was betreffend Aufarbeitung der Sünden versprochen haben soll, das kann nur eine "subjektive Fehlinterpretation" sein.

Oh Ihr Heuchler und Pharisäer, Euer ist das Himmelreich. Amen.
Irgenwie schade, dass es nicht einmal ein Fegefeuer gibt.