Islamische Religionsbeleidigung

Ein Beispiel aus der praktisch existierenden und angewandten Islamkultur bringt der folgende Bericht vom 13.6.2013:

Der ägyptische Autor Karam Saber wurde von einem Strafgericht in Suwaif am 12.6. zu fünf Jahren Haft verurteilt: Wegen Beleidigung der Religion. Er hatte nämlich vor zwei Jahren eine Sammlung von Kurzgeschichten mit dem Titel "Wo ist Gott?" veröffentlicht. Saber hatte sich damit zu verteidigen versucht, das Buch wäre ein literarisches Werk und könne deswegen nicht nach religiösen Normen beurteilt werden. Der auch als Menschenrechtsaktivist tätige Autor will gegen das Urteil Berufung einlegen, weil es nicht sein könne, dass die al-Azhar-Moschee, die islamische Glaubensgemeinschaft und die Staatssicherheit literarische Werke einer Beurteilung unterziehen.

Verfahren wegen "Beleidigung der Religion" gegen Künstler, Fernseh-Moderatoren und koptische Christen haben in Ägypten in den letzten Monaten zugenommen. Solche Verfahren hat es auch unter dem Mubarak-Regime gegeben, aber seit die Islamisten an der Regierung sind, sind die Verurteilungen gestiegen.

Wozu man wieder einmal anmerken muss: auch in der Republik Österreich sind solche religiöse Verurteilungen immer noch möglich. Im Strafgesetzbuch steht immer noch der mittelalterliche Paragraf 188: "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Verurteilungen gab es in den letzten Jahren in Österreich nur noch im Zusammenhang mit dem Islam, österreichische Gerichte nutzten diesen Paragrafen um bei beklagter Islambeleidigung islam-wesenverwandte Urteile zu fällen, die christenbezüglich mit Sicherheit nie gefallen wären, siehe dazu Info Nr. 689, dort ist dazu auch eine christliche Variante theoretisch am Paragrafen 188 getestet worden.

Der Unterschied zu Ägypten besteht also nicht grundsätzlich darin, dass es bei uns so einen menschenrechtsfeindlichen Paragrafen nicht gibt, sondern darin, dass bei uns das Strafausmaß niedriger ist und auch niemand auf die schwachsinnige Idee käme, wegen des o.a. Buchtitels eine Klage einzubringen. Bei uns muss niemand wissen, wo Gott ist. Das unterscheidet Österreich vom islamischen Ägypten.

Das arabische Netzwerk für Menschenrechte verurteilte das Verfahren gegen Saber: "Die Zuweisung zur religiösen Beurteilung von Kunstwerken und Kreativität ist völlig inakzeptabel und stellt einen Angriff auf die Freiheit der Kreativität und die Freiheit der Meinungsäußerung dar."

Gerade weil es auch in manchen Staaten im aufgeklärten Bereich noch solche aberwitzige Religionsparagrafen gibt, ist es für Religionsfreie besonders notwendig, sich mit solchen Themen zu befassen. Die Solidarität mit Karam Saber muss auch mit der Forderung nach der Befreiung von den immer noch vorhandenen religiösen Strafdrohungen in Österreich verbunden werden.