Katholische Barmherzigkeit

In Irland hat sich am 11./12.7.2013 das Parlament endlich dazu durchgerungen, in speziellen Fällen Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen. Bei von zwei Ärzten bestätigter Gefahr für das Leben der werdenden Mutter, darf die Schwangerschaft abgebrochen werden. Die Gefahr, dass eine Frau wegen der Schwangerschaft per Suizid aus dem Leben scheiden könnte, gilt mit entsprechender doppelter ärztlicher Bestätigung ebenfalls als Grund. Vergewaltigungen und andere Sexualverbrechen sind hingegen kein Grund.
Die wahrhaft Katholischen haben natürlich dagegen getobt und gewettert, es wurde die Exkommunikation der zustimmenden Abgeordneten gefordert, vergeblich, mit 127:31 wurde das Gesetz angenommen, das nun auch noch durchs Oberhaus muss.

In Chile ist der Schwangerschaftsabbruch seit der Pinochet-Diktatur ebenfalls verboten. Auch nach Sexualdelikten. Aktuell geht es um eine Elfjährige, die von ihrem Stiefvater geschwängert wurde, sie ist zurzeit im 3. Monat und muss das Kind austragen.

Und nächsten Sonntag predigt der Herr Pfarrer wieder von der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe.