Der ORF-Vorarlberg meldete am 19.8.: Missbrauch: Mehrerau erzielt zweiten
Vergleich. Das liest sich so, als hätte das Kloster Mehrerau einen Erfolg
erzielt, der restliche Text der Meldung zeigt allerdings was anderes. Zum zweiten
Mal einigte sich die Klosterführung mit einem von den klösterlichen klerikalen
Sexualmethoden Betroffenen in einem Vergleich, das Kloster zahlt 250.000 Euro
Schmerzensgeld.
Die beiden Betroffenen hatten sich nicht durch die kirchliche
Klasnic-Kommission mit der Drohung einschüchtern lassen, sie bekämen gar nichts,
wenn sie sich nicht mit einem Bettel (10.000 Euro) abspeisen lassen, sondern
das Risiko des Klageweges beschritten, siehe dazu Info Nr.
732. Die Klosterführung versteifte sich danach sofort auf Verjährung und
wollte gar nichts zahlen.
Die Mühlen der Gerichte mahlten und in beiden
Fällen war das Mahlprodukt nicht im Sinne der Kinderschänder, durch die
Instanzen wurde die vorgebrachte Verjährung der Taten, die ab 1968 bzw. 1982
stattgefunden hatten, zurückgewiesen, bleibende Schädigungen und die anhaltenden
Straftaten im Kloster unterbrachen die Verjährungsfristen.
Die beiden
Kläger hatten 200.000 bzw. 135.000 Euro, also in richtigem Geld 2.28 bzw. 1.86
Millionen Schilling, gefordert. Beim ersten Vergleich wurde die Zahlungssumme
geheimgehalten, im aktuellen Fall wurde offenbar mehr erreicht als zuerst gefordert,
250.000 Euro sind in Echtgeld 3,44 Millionen Schilling, die Anwaltskosten musste
das Kloster auch übernehmen.
(Mehrerau, Wien, 20.8.13) An die Öffentlichkeit hätte es nicht gelangen sollen,
sogar eine Schweigeklausel wurde vereinbart, nun wurde es aber doch publik:
In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau
wurde nun auch der zweite Kläger entschädigt, ein 46-Jähriger, der als Internatszögling
von einem Pater vielfach vergewaltigt wurde. Mit der Ausbezahlung der Rekordsumme
von EUR 250.000 wünschte sich das Kloster Stillschweigen. Kein Wunder: Während
die kircheneigene und pseudounabhängige Klasic Kommission freiwillig nur wenige
tausend Euro Entschädigung zahlt, ist die Kirche dann aber offensichtlich doch
bereit, tiefer in die Tasche zu greifen, wenn es darum geht, ein Gerichtsverfahren
zu beenden, welches das ganze Ausmaß der kirchlichen Gewalt und deren Vertuschung
an die Öffentlichkeit bringt.
Breite
Solidarität
Sepp Rothwangl, Sprecher Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt
freut sich über den Prozessausgang: "Dieses Beispiel wird Schule machen.
Viel weniger Fälle als bisher angenommen sind verjährt. Auch ist die Kirche
offensichtlich nur durch Klagen bereit, angemessene Entschädigungen zu zahlen.
Wir rechnen jedenfalls mit weiteren Klagen, und werden diese, so wie die
Gegenständliche, erfolgreich unterstützen." Beispielgebend für diesen Prozess
war auch die Solidarität der ehemaligen Mitschüler und der Plattform Betroffener
kirchlicher Gewalt, welche das Prozessrisiko finanziell mitgetragen haben.