Das Schweizer Bundesgericht hat gegen die Einbringung eines Volksbegehrens
entschieden, weil es einseitig auf den Islam abziele. Das Volksbegehren nannte
sich "Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher".
Gegen
solche Lehrbücher aufzubegehren, ist nicht zulässig, weil dadurch das in der
Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot verletzt werde, der Staat
sei in religiösen Angelegenheiten zu Neutralität verpflichtet.
Aber
dass mit dem Volksbegehren der Islam und seine Schriften gemeint war, das hat
man akzeptiert. Es diskriminiert religiös eben, gegen frauenfeindliche,
rassistische und mörderische Lehrbücher zu sein.
Merkt Euch das! Wenn
frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher islamistisch sind,
dann dürfen sie nicht diskriminiert werden, weil sie sind vielleicht sogar eine
kulturelle Bereicherung! Da bleibt der Staat ganz neutral!
Aber: verunglimpft
jetzt das Bundesgericht nicht den Islam, indem ihm die im Volksbegehren genannten
Ansichten zuordnet werden? Verteufelt kompliziert dieser Umgang mit den
multikulturellen religiösen Bereicherungen!