Verunglimpft Schweizer Gericht den Islam?

Das Schweizer Bundesgericht hat gegen die Einbringung eines Volksbegehrens entschieden, weil es einseitig auf den Islam abziele. Das Volksbegehren nannte sich "Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher".

Gegen solche Lehrbücher aufzubegehren, ist nicht zulässig, weil dadurch das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot verletzt werde, der Staat sei in religiösen Angelegenheiten zu Neutralität verpflichtet.

Aber dass mit dem Volksbegehren der Islam und seine Schriften gemeint war, das hat man akzeptiert. Es diskriminiert religiös eben, gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher zu sein.

Merkt Euch das! Wenn frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher islamistisch sind, dann dürfen sie nicht diskriminiert werden, weil sie sind vielleicht sogar eine kulturelle Bereicherung! Da bleibt der Staat ganz neutral!

Aber: verunglimpft jetzt das Bundesgericht nicht den Islam, indem ihm die im Volksbegehren genannten Ansichten zuordnet werden?
Verteufelt kompliziert dieser Umgang mit den multikulturellen religiösen Bereicherungen!