Es ist schon längere Zeit her, dass gegen die Diözese Graz Anzeige erstattet
wurde, weil von den dortigen Kirchenbeitragsstellen Zahlungsaufforderungen per
SMS versandt wurden. Wenig überraschend, dass dieses Thema auf der Site
atheisten-info bereits behandelt wurde, siehe dazu die Info Nr.
887 vom Mai 2012. Dort wurde berichtet, dass in der Steiermark per SMS
an 17.000 Kirchenbeitragpflichtige Zahlungserinnerungen verschickt wurden. Ein
Datenschützer erstattete Anzeige Verstoß gegen § 107 des Telekommunikationsgesetz:
Die
Mühlen der Fernmeldebehörde mahlten, sie mahlten langsam, aber das Ergebnis
ist für die katholische Kirche sehr unangenehm. Nicht nur, dass die Diözese
gegen den o.a. Paragraphen durch unerlaubte Versendung von unerwünschten SMS
verstoßen hat, kam die Fernmeldebehörde auch zum Schluss, dass Kirchenmitglieder
in der Regel einer Glaubensgemeinschaft nicht aus eigenem Antrieb und freiwillig
beitreten, sondern von den Eltern ungefragt mittels Babytaufe dort angemeldet
worden sind.
Gemäß Paragraf 107 Telekommunikationsgesetz ist die Zusendung elektronischer
Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung
an mehr als 50 Adressaten gerichtet ist.
Es folgte also ein Verwaltungsstrafverfahren,
in dem sich die Diözese, von Gutachten untermauert, auf eine Information des
Ministeriums für Verkehr, Information und Technologie (BMVIT) berief, wonach
Mitteilungen von Organisationen an ihre Mitglieder nicht als "elektronische
Post" zu werten seien.
Das Fernmeldebüro als Verwaltungsstrafbehörde
sieht das anders. Die Massen-SMS sei "unzumutbar", zudem habe
die Diözese so eine Mahn-SMS schon 2007 versandt; schon damals war die Aktion
umstritten. Die durchaus interessante Begründung der Behörde im jüngsten Fall:
Den vom BMVIT genannten Organisationen träten die Mitglieder "regelmäßig
freiwillig und als Erwachsene in einem aktiven Schritt" bei - man könne
daher annehmen, dass sie dem Erhalt elektronischer Massensendungen zumindest
"schlüssig" zustimmen. Bei der katholischen Kirche sei das alles
nicht der Fall. Denn, so die Verwaltungsbehörde in ihrem Bescheid vom 11. März
des heurigen Jahres: Der Kirche trete man in der Regel als Kind auf Grund
eines Willensaktes der Eltern bei. Das Element der Freiwilligkeit hat das
Fernmeldebüro gleichsam negativ definiert: Die Freiwilligkeit bestehe lediglich
darin, dass man (obwohl möglich) nicht austritt. Jedenfalls: Mangels aktiven
Beitritts gebe es auch keine implizite Zustimmung zu Massensendungen.
Soweit aus dem Standard. Die Diözese hatte keine Berufung eingelegt, versendet keine SMS-Mahnungen mehr, der Strafbescheid vom März in der Höhe von "unter 10.000 Euro" wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz ist nun rechtskräftig geworden. Wieder ein bisschen weniger katholische Allmacht. Und die Begründung, dass die Freiwilligkeit einer Kirchenmitgliedschaft lediglich im Nochnichtaustritt besteht, sollten wir uns merken!!