Diözese Graz verstieß gegen Fernmeldegesetz

Es ist schon längere Zeit her, dass gegen die Diözese Graz Anzeige erstattet wurde, weil von den dortigen Kirchenbeitragsstellen Zahlungsaufforderungen per SMS versandt wurden. Wenig überraschend, dass dieses Thema auf der Site atheisten-info bereits behandelt wurde, siehe dazu die Info Nr. 887 vom Mai 2012. Dort wurde berichtet, dass in der Steiermark per SMS an 17.000 Kirchenbeitragpflichtige Zahlungserinnerungen verschickt wurden. Ein Datenschützer erstattete Anzeige Verstoß gegen § 107 des Telekommunikationsgesetz:


Die Mühlen der Fernmeldebehörde mahlten, sie mahlten langsam, aber das Ergebnis ist für die katholische Kirche sehr unangenehm.
Nicht nur, dass die Diözese gegen den o.a. Paragraphen durch unerlaubte Versendung von unerwünschten SMS verstoßen hat, kam die Fernmeldebehörde auch zum Schluss, dass Kirchenmitglieder in der Regel einer Glaubensgemeinschaft nicht aus eigenem Antrieb und freiwillig beitreten, sondern von den Eltern ungefragt mittels Babytaufe dort angemeldet worden sind.

In einem Artikel im "Standard" vom 23.9.2013 heißt es zusammenfassend:

Gemäß Paragraf 107 Telekommunikationsgesetz ist die Zusendung elektronischer Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung an mehr als 50 Adressaten  gerichtet ist.
Es folgte also ein Verwaltungsstrafverfahren, in dem sich die Diözese, von Gutachten untermauert, auf eine Information des Ministeriums für Verkehr, Information und Technologie (BMVIT) berief, wonach Mitteilungen von Organisationen an ihre Mitglieder nicht als "elektronische Post" zu werten seien.
Das Fernmeldebüro als Verwaltungsstrafbehörde sieht das anders. Die Massen-SMS sei "unzumutbar", zudem habe die Diözese so eine Mahn-SMS schon 2007 versandt; schon damals war die Aktion umstritten. Die durchaus interessante Begründung der Behörde im jüngsten Fall: Den vom BMVIT genannten Organisationen träten die Mitglieder "regelmäßig freiwillig und als Erwachsene in einem aktiven Schritt" bei - man könne daher annehmen, dass sie dem Erhalt elektronischer Massensendungen zumindest "schlüssig" zustimmen. Bei der katholischen Kirche sei das alles nicht der Fall. Denn, so die Verwaltungsbehörde in ihrem Bescheid vom 11. März des heurigen Jahres: Der Kirche trete man in der Regel als Kind auf Grund eines Willensaktes der Eltern bei. Das Element der Freiwilligkeit hat das Fernmeldebüro gleichsam negativ definiert: Die Freiwilligkeit bestehe lediglich darin, dass man (obwohl möglich) nicht austritt. Jedenfalls: Mangels aktiven Beitritts  gebe es auch keine implizite Zustimmung zu Massensendungen.

Soweit aus dem Standard. Die Diözese hatte keine Berufung eingelegt, versendet keine SMS-Mahnungen mehr, der Strafbescheid vom März in der Höhe von "unter 10.000 Euro" wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz ist nun rechtskräftig geworden. Wieder ein bisschen weniger katholische Allmacht. Und die Begründung, dass die Freiwilligkeit einer Kirchenmitgliedschaft lediglich im Nochnichtaustritt besteht, sollten wir uns merken!!