Über die seit dem frühen 19. Jahrhundert anhaltenden jährlichen Zahlungen des Staates an die deutschen Kirchen schrieben die Laizisten in der Linken in NRW am 20.10.2013 auf ihrer Homepage:
Die Zahlungen an die Kirche sind keineswegs "Entschädigungen"
wegen Enteignungen. Tatsache ist, dass Klöster enteignet wurden, aber
Klostereigentum hat nie der Kirche gehört, und die Klöster bekamen keine
Entschädigung. Ebenso wurde Eigentum der evangelischen Kirche nicht angetastet,
trotzdem werden auch ihre Bischöfe vom Steuerzahler finanziert. Vielmehr handelt
es sich um Lehen, die der Staat zurückgefordert hat - also Leihgaben.
Man kann das im Vertrag von 1803 nachlesen: http://www.documentarchiv.de/nzjh/rdhs1803.html
Besonders von Interesse ist der Punkt 50. Durch den Einzug der
Lehen - Leihgaben - besaßen die Bischöfe keine Möglichkeit mehr, ihren
Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher wurde festgelegt, dass der Staat bis zum
Lebensende der damaligen Bischöfe (!) für ihren Unterhalt zu sorgen hat. Mit dem
Tod des letzten Bischofs von 1803 ist dieser Vertrag hinfällig.
(Punkt
50: Den sämmtlichen abtretenen geistlichen Regenten ist nach ihren verschiedenen
Graden auf lebenslang eine ihrem Range und Stande angemessene freie Wohnung mit
Meublement und Tafelservice, auch den Fürstbischöfen und Fürstäbten des ersten
Ranges ein Sommeraufenthalt anzuweisen; wobei sich von selbst versteht, daß
dasjenige, was ihnen an Meublen engenthümlich zugehört, ihnen gänzlich
überlassen bleibe, das aber, was dem Staate zugehört, nach ihrem Tode diesem
zurückfalle.)
Zudem, wenn im Grundgesetz steht, die Zahlungen seien "abzulösen", heißt dies nicht, dass diese nur durch eine Ablösesumme geschehen kann. Eine Ablösung kann auch durch die Summe von 0 EUR geschehen, man muss nur die Gesetze ändern und den Vertrag kündigen. Man könnte sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass die Kirchen die angeblichen Entschädigungen durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hat und die Gelder der letzten Jahre zurückzuzahlen hat.