Keine Blasphemie in Holland

In Österreich gibt es bekanntlich immer noch den mittelalterlichen §188 im Strafgesetzbuch, der die "Herabwürdigung religiöser Lehren" verbietet. Zwar hat es sich inzwischen eingebürgert, dass dieses Gesetz nur noch sehr selten und fast nur noch auf Herabwürdigung des Islams angewendet wird (siehe Info Nr. 689). Weil der Islam ist die heiligsten aller Religionen, weil sie mit Recht am heftigsten kritisiert wird. Aber wenn eine andere Religion aus fernen Ländern kritisiert wird, dann ist auch das strafbar (siehe Info Nr. 1679).

Bei den bodenständigen Religionen geht das leichter, die katholische Religion für einen Schmarrn zu halten, kann ja nicht auch noch als ausländerfeindlich deklariert werden. Weil die ist schon lange eingewandert und hat sich mit aller Macht herrlich durchgesetzt. Das ist inzwischen schon deutlich besser geworden, man kommt nicht mehr auf den Scheiterhaufen, wenn man antikatholisch agitiert. Dafür wird man in Sachen Islamkritik zwar noch nicht gesteinigt, aber an der europäischen Durchsetzung der Scharia wird gearbeitet.

Und deswegen haben vermutlich die Parlamentarier in den Niederlanden gemeint, man könnte im 21. Jahrhundert im aufgeklärten Europa eventuell überhaupt darauf verzichten, Gotteslästerung und Religionskritik unter Strafe zu stellen. Weil 1932 von Kommunisten über Religionen gespottet worden war, gab es seit damals den Strafrechtsparagraf 147:
Artikel 147: Met gevangenisstraf van ten hoogste drie maanden of geldboete van de tweede categorie wordt gestraft, hij die zich in het openbaar, mondeling of bij geschrift of afbeelding, door smalende godslasteringen op voor godsdienstige gevoelens krenkende wijze uitlaat.
übergesetzt heißt das: Artikel 147: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe der zweiten Kategorie wird bestraft, wer öffentlich, mündlich oder in Schrift oder Bild, auf religiöse Gefühle verletzende Weise schmähende Lästerungen abgibt.

Der Paragraf 147 wurde schon im April 2013 vom Parlament ersatzlos gestrichen. Jetzt wurde diese Entscheidung vom Senat bestätigt. Ab sofort dürfen in Holland öffentlich, mündlich, schriftlich und bildlich auf religiöse Gefühle verletzende Weise schmähende Lästerungen abgegeben werden, das kostet nichts mehr!

Die Niederlande haben ein Stück Mittelalter in die Mistgrube versenkt!
Vorbildlich! Der österreichische § 188 möge in dieselbe Grube fallen!

Strafgesetzbuch § 188: Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Theoretisch müsste der Staatsanwalt bereits Anklage erheben, wenn wer sagt, Jesus sei ein gescheiteter Endzeitprediger gewesen und seit seiner Hinrichtung tot, die christliche Glaubenslehre ein schlecht konstruiertes Märchen. Denn damit wäre schon alles im § 188 erfüllt: eine religiös verehrte Person herabgewürdigt, eine Glaubenslehre verspottet und alle gläubigen Christen könnten das als berechtigtes Ärgernis sehen.

Aber bestraft wird man in Österreich zurzeit nur, wenn ähnliches über den Islam oder den Buddhismus gesagt wird. Was wiederum Diskriminierung und Rassismus ist. Weil bei den eingeborenen Christen aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Religion dieser Paragraf nicht mehr angewandt wird, ihre Religion darf herabgewürdigt werden, weil sie weder zur muslimischen, noch zur buddhistischen Rasse*) gehören. Darum wäre es wohl deutlich gerechter, diesen Scheißparagrafen holländisch zu behandeln.

*) das wurde nicht von mir erfunden, die "Organisation für Islamische Zusammenarbeit" (OIC) verlangt, Angriffe auf die islamische Religion als "Rassismus" zu verurteilen und strafrechtlich zu verfolgen, siehe "Der Anti-Islam"rassismus". Info Nr. 1327.