Vergewaltigung in Dubai?

Oder war das ein sündhafter außerehelicher Geschlechtsverkehr, der bestraft werden muss! So sieht es momentan für eine Österreicherin mit islamischen Migrationshintergrund aus, die in Dubai die multikulturelle Pracht des Islamismus erleben darf. Was konkret dahintersteckt, ist zurzeit noch unklar, die Frau wurde mit einem verheirateten Mann aus dem Jemen in einer Tiefgarage beim Geschlechtsverkehr angetroffen. Sie gab im Polizeiprotokoll an, vergewaltigt worden zu sein, der Mann sagte aus, sie hätte freiwillig Sex mit ihm gehabt.

Auf außerehelichen Geschlechtsverkehr steht ein Jahr Haft und da die Frau auch noch Alkohol getrunken haben soll, könnten weitere sechs Monate dazukommen. Da prallen wieder einmal Kulturen und Werten aufeinander! Aber sowas gibt es, die Welt hat eben eine multikulturelle Vielfalt mit der man rechnen muss, wenn man nach Dubai fährt ...

In Österreich hat sich nun Amer Albayati, der Sprecher der Liberalen Muslime zu diesem Geschehen zu Wort gemeldet. Er kritisiert, dass bei Vorfällen mit ausländischen Touristen diese in den islamistischen Ländern immer wieder nach der islamistischen Scharia behandelt werden und nicht nach den durch die Menschenrechtscharta gesicherten Grundrechten.

In Europa wäre freiwilliger Geschlechtsverkehr in einem Auto in einer Tiefgarage maximal ein "öffentliches Ärgernis", was mit einer Geldstrafe belegt werden würde, aber es wird sich kaum wer die Mühe machen, deswegen eine Anzeige zu erstatten. Dadurch fiele jedwede Notwendigkeit weg, dass aus einem freiwilligen Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigung gemacht werden müsste und wenn wegen einer Vergewaltigung Anzeige erstattet würde, ginge die Polizei dem mit entsprechenden Ermittlungen nach.

Der konkrete Fall geschah schon Anfang Dezember, das mutmaßliche Opfer oder Nichtopfer, erhielt ein Ausreiseverbot, die Auswertung der Videoüberwachung am möglichen Tatort soll erst bis gegen Ende Februar erfolgen. Bis dahin steht die Österreicherin unter dem Verdacht, verbotenerweise in der Öffentlichkeit außerehelichen Geschlechtsverkehr verübt und Alkohol getrunken zu haben.

Wenn die langwierige Spurensicherung keine Beweismittel gegen den Beschuldigten erbringt, hat sie mit entsprechenden Strafverfahren zu rechnen. Es wurde ihr diesbezüglich ernsthaft der Vorschlag gemacht, den Beschuldigten zu ehelichen, um die Bestrafung zu vermeiden oder zu mildern. Der verheiratete Täter würde dadurch vom Vorwurf der Vergewaltigung befreit. Wenn die Frau ihn dort wegen der Gesetze gezwungenermaßen heiraten sollte, wäre zu beachten, dass es für die Österreicherin gar nicht möglich ist, jemanden zu heiraten, der schon verheiratet ist. Der Täter kann sich außerdem sofort oder nach kurze Zeit wieder scheiden lassen, weil sie sowieso als Hure gelten würde.

Albayati warnt Reisende vor den Bestimmungen der islamistischen Scharia, die für Touristen unerwartete Bedrohungen darstellen können, nicht nur außerehelicher Geschlechtsverkehr und Alkoholkonsum kann zu Strafverfahren führen, sondern auch Homosexualität und der Gebrauch von Schweinefleisch. Zu beachten sei, dass auch nichtislamische Besucher nach dem islamistischen Sündenregister behandelt werden könnten.

Amer Albayati fordert, dass sich die österreichischen Behörden dafür einsetzen, dass die Österreicherin in Dubai nach dem in Europa gepflogenen Recht behandelt wird und das Land verlassen darf.