"Sterbehilfe: Straftat oder Grundrecht?"
die Nachlese zur Podiumsdiskussion am 26.2.2014


(c) Es werde Licht TV / Andreas Leitner - Quelle: Religion ist Privatsache

Anders als die jetzige Regierung, die die bestehenden flächendeckenden Verbote jeglicher Form der Sterbehilfe mittels einer Verfassungsbestimmung dem politischen Diskurs entziehen und somit verewigen will, sieht sich die "Initiative Religion ist Privatsache" einem lebendigen und ergebnisoffenen Diskurs verpflichtet. Aus diesem Grund veranstaltete die Initiative an 26.2.2014 in der Aula am Campus der Uni Wien ein Podiumsgespräch zwischen drei Akteuren, die sich in ihrer Meinung zum Thema kaum hätten mehr unterscheiden können.

Während Ludwig A. Minelli, als langjähriger Kämpfer für Menschenrechte im Allgemeinen und für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod im Speziellen, stets vom Selbstbestimmungsrecht ausgehend, eine klare Stellung für die Legalisierung des assistierten Suizids bezog, lehnte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Josef Huainigg jegliche Form der Sterbehilfe ab und versuchte abermals, seine Argumente mit den eigenen Erfahrungen als Schwerbehinderter zu untermauern. "Kein Leben ist nicht lebenswert" lautete, zusammengefasst, Huainiggs Kernargument. Kein Verständnis für das Vorhaben der Regierung, ausgerechnet den Menschenwürdebegriff in die österreichische Verfassung zu schreiben, hatte wiederum Verfassungsjurist Heinz Mayer, der zudem auch keinen Anlass sah, in die Verfassung einzelne strafrechtliche Bestimmungen, redundant und von keinem Sanktionsmechanismus begleitet, aufzunehmen.

Die Gegenüberstellung Grundrechte vs. Gesetzeslage wurde von den drei Mitdiskutanten sehr unterschiedlich bewertet: Huainigg zeigte sich mit der derzeitigen gesetzlichen Lage grundsätzlich zufrieden, da nach seiner Ansicht das Patientenverfügungsgesetz ohnehin jedem Betroffenen die Möglichkeit gibt, ärztliche Behandlung abzulehnen. Einen "Zwang zu leben" gebe es somit nicht. Minelli hingegen vertrat den Standpunkt, dass ein Verbot der Beihilfe zum Suizid die Verletzung eines Grundrechts darstellt und zudem weitreichende gesellschaftspolitische Folgen hat. Nach Minellis Ansicht dürfe sich zudem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner jüngsten Rechtssprechung zunehmend der Anerkennung eines Rechts auf Suizidbeihilfe nähern. Mayers Einschätzung dieser Frage fiel hingegen wesentlich differenzierter aus: für ihn lässt sich von den Grundrechten lediglich ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht bezüglich des eigenen Lebensendes ableiten.

Die zahlreichen Fragen bzw. Wortmeldungen, die anschließend an die Diskussion vom Publikum entgegengebracht wurden, veranschaulichten die tiefe ideologische Spaltung auch außerhalb des Podiums. Der ja schon fast obligatorische Nazivergleich einer Zuhörerin wurde von Heinz Mayer aufs Schärfste zurückgewiesen.

Insgesamt hat sich gezeigt, dass zwischen den Gegnern und Befürwortern der Sterbehilfe eine tiefe Kluft liegt, die kaum überbrückbar scheint. Während die ersten einen Sterbewillen tendenziell auf eine verzweifelte jedoch grundsätzlich lösbare Lage zurückführen, haben die anderen kein Verständnis für den Eingriff des Gesetzgebers in die höchstpersönliche Entscheidung einer Person, selbstbestimmend aus dem Leben zu scheiden. Selbst die geringste Annäherung der Positionen ließ sich, zumindest an diesem Abend, der von Julia Herrnböck (DER STANDARD) gekonnt moderiert wurde, nicht erkennen; also ein nicht allzu gutes Omen für den weiteren Verlauf der Debatte.

(Gegen Mitte März 2014 wird der Videomitschnitts dieses Abends im Rahmen der Sendung "Es werde Licht" ausgestrahlt werden - danach wird auch der diesbezügliche YouTube-Beitrag auf dieser Site onlin gestellt werden)