Das in Vorbereitung befindliche neue Islamgesetz ist von den politisch
Verantwortlichen mit der radikal-sunnitisch polarisierten "Islamischen
Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ)" im Alleingang ausgehandelt
worden, obwohl diese seit rund 34 Jahren gesetzwidrig als Alleinvertreter des
Islam auftritt. Nicht einmal in ihrer Verfassung findet sich eine Dokumentation
der islamischen Glaubensgrundlagen; sie hat daher den Status einer Sekte, vergleichbar
mit den Wahabiten in Saudi Arabien. Ohne Glaubensgrundlagen war und ist es rechtlich
gar nicht möglich die IGGiÖ mit dem Islamgesetz anzuerkennen
Die
in der Verfassungsgerichtshof-Entscheidung vom 29. Februar 1988 (V11/87) geforderte
staatliche Anerkennung der IGGiÖ mit Verordnung wurde nie erlassen.
Das Schreiben vom 30. August 1988 (GZ 9.076/11-9c/88, Nicht-Bescheid), erfüllt
die gesetzlichen Erfordernisse eines Bescheides und einer Verordnung nicht.
Aus den oben genannten Gründen hat die IGGiÖ nie eine Rechtsgrundlage
als Religionsgesellschaft erlangt. Mit dem neuen Islamgesetz soll die dubiose
IGGiÖ jetzt alle Muslime in Österreich vertreten, obwohl der Verfassungsgerichtshof
mit Entscheidung vom 1.Dezember 2010 (B1214/09) den Alleinvertretungsanspruch
der IGGiÖ für alle Muslime in Österreich bereits für nicht
zulässig erklärt hat.
Obwohl die IGGiÖ als kleine Minderheit nur weniger als 4 % der Muslime
in Österreich vertritt (nur etwa 5.000 â€" es gibt keine unterschriebenen
Mitgliederlisten und Wählerlisten â€" trotz persönlich wahrzunehmendem
Wahlrecht haben in den Vereinen die Clan- und Familienoberhäupter für
ihre Frauen, Kinder und Freunde, gewählt), wurde das neue Islamgesetz nur
für die IGGiÖ geschrieben.
Die IGGiÖ als kleine Minderheit vertritt das Scharia-Recht und stützt
sich auf radikale islamistische Vereine wie beispielsweise die ATIB, welche
den Islam der türkischen Regierung repräsentiert, die nationalfundamentalistische
Milli Görüs, die gewaltbereite Moslembruderschaft, die rückständigen
Salafisten, die Terror-Organisation Hamas und die Jihadisten Partei Hizb ut
Tahrir.
Die
IGGiÖ hat die österreichischen Steuerzahler bisher mehr als 100 Millionen
Euro gekostet.
Es ist unverständlich, warum die islamistischen
Gruppierungen der IGGiÖ vom österreichischen Staat bevorzugt werden,
obwohl sie Frauen diskriminierend und demokratie-ablehnend handeln und Parallel-Gesellschaften
forcieren. Aufgrund der Verfassungsgerichtshof-Entscheidung vom 1.Dezember
2010 (B1214/09) hat die IGGiÖ keinen Alleinvertretungsanspruch für
alle Muslime in Österreich.1) Es ist nicht zu verstehen, warum die politisch
Verantwortlichen die VfGH-Entscheidung seit mehreren Jahren ignorieren.
Mit
dem neuen Islamgesetz soll die dubiose IGGiÖ jetzt alle Muslime in Österreich
vertreten. Das ist eine Diskriminierung von mehr als 600.000 liberalen Muslimen
in Österreich. Die verschiedenen und zahlreichen islamischen Glaubensrichtungen
(Sunniten, Schiiten, Aleviten, etc.) und die bereits bestehende "Islamische
Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)" welche mehr
als 80.000 Aleviten vertritt, und die "Islamische Schiitische Glaubensgemeinschaft
in Österreich (SCHIA)" welche mehr als 60.000 Schiiten vertritt, wollen
mit der sogenannten "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
(IGGiÖ)" und ihren radikalen Positionen nichts zu tun haben.
Die
ILMÖ protestiert auf das Schärfste gegen das geplante diskriminierende
Islamgesetz und lehnt diese rechtswidrige und glaubenswidrige Zwangsmassnahme
der politisch Verantwortlichen ab.
Die Vorgehensweise zur Entwicklung
dieses Gesetzes droht zu Konflikten und einem nicht mehr kontrollierbaren Flächenbrand
zu führen, da mehr als 96 % der Muslime in Österreich von der Mitgestaltung
an diesem Gesetz ausgeschlossen sind, aber von seinen Auswirkungen benachteiligt
werden.
Ein repräsentatives neues Islamgesetz muss im Konsens
mit allen islamischen Glaubensrichtungen ausgearbeitet werden.
Die
Initiative Liberaler Muslime Österreich â€" ILMÖ, die sich als Sprecher
des liberalen europäischen Islam versteht, ist gerne bereit, dazu einen
konstruktiven Beitrag zu leisten.