Ergänzt am 9.5.2014, siehe unten
Was tun, wenn eine öffentliche Volksschule sich der Vorbereitung der
katholischen Schüler auf die Erstkommunion verschrieben hat - auf Kosten
der diskriminierungsfreien Bildung aller Schüler? Was tun, wenn eine ÖVP-dominierte
Schulaufsicht Elternbeschwerden abprallen lässt, da sie der Kirche und
nicht dem Rechtsstaat verpflichtet ist? Ein seit November 2013 sich entwickelnder
Streit in der niederösterreichischen Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich
wird zunehmend zu einem Politikum und führt vor Augen, dass in Österreich,
zumindest in der Schule, Staat und Kirche noch lange nicht getrennt sind. Nachdem
eine vor Ostern beim Landesschulrat für Niederösterreich (Präsident:
LH Erwin Pröll) eingebrachte Anzeige von der Behörde ignoriert wurde
und gar zu einer Verschärfung der diskriminierenden Vorgehensweise der
Schule geführt hat, wurde am Montag beim Niederösterreichischen Verwaltungsgericht
eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht. Ob diese den Missbrauch des Gesamtunterrichts
für kirchliche Zwecke beenden wird ist noch offen. Davon ausgehend, dass
der Religionsunterricht den einzigen gesetzlich vorgesehenen Rahmen für
die schulische Vorbereitung auf katholische Sakramente darstellt und dass während
des Gesamtunterrichts keine religiös motivierte Diskriminierung stattzufinden
hat, unterstützt die „Initiative Religion ist Privatsache“ das aufwendige
Verfahren, das weit über den vorliegenden Fall hinaus von Bedeutung sein
könnte.
Eltern gegen Kirchenlieder im Musikunterricht (derStandard.at/5.5.2014)
Kirchenlieder im Musikunterricht: Glaube soll nicht Pflicht sein (Kommentar,
Rosa Winkler-Hermaden, 5.5.2014)
Erstkommunionslieder: ranghoher Beamter soll zwangsversetzt werden (derStandard.at/7.5.2014)
PS:
wo kein Kläger, da kein Richter. Gerichtsverfahren sind jedoch oft mit
erheblichen Kosten verbunden, die für Betroffene oft abschreckend sind.
Wenn auch Sie bereit sind, sich an diesem Verfahren zu beteiligen um damit ein
Zeichen der Solidarität zu setzen, schicken Sie uns bitte eine kurze Email
an office@religion-ist-privatsache.at
und wir werden Sie umgehend informieren, wie auch Sie helfen können!
Viele Personen, die ihr Leben selbstbestimmt und würdevoll beenden möchten,
sind zu diesem Zweck auf Hilfe angewiesen. Selbst die ergebnisoffene BERATUNG
zu einem möglichen selbstbestimmten Tod wird in Österreich jedoch
infolge einer inhumanen und unsachlich restriktiven Gesetzgebung untersagt.
Betroffene werden ausnahmslos genötigt, jegliche letzte Hilfe jenseits
der Staatsgrenzen aufzusuchen.
Um informationssuchenden Personen die
Kontaktaufnahme mit Organisationen, die dem selbstbestimmten Tod verpflichtet
sind, zu erleichtern, bietet die Plattform "Letzte Hilfe" seit 28.4.2014
eine entsprechende Infomappe an. Diese enthält Infobroschüren,
die von Organisationen, die einem selbstbestimmten Tod verpflichtet sind, zur
Verfügung gestellt wurden. Die Infomappe ist kostenlos und ausschließlich
in Österreich erhältlich.
Zur Aktionsseite: http://www.letztehilfe.at/infomappe/
Im Auftrag der Koalition von SPÖ und ÖVP soll sich eine Enquetekommission
mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigen. Bedarf es, wie von der ÖVP
ins Gespräch gebracht, eines verfassungsrechtlichen Verbots, oder soll
das Verbot gelockert werden? Was ist derzeit erlaubt, was wird getan?
Es
diskutieren:
Christiane
Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt
Athe Grafinger, Leiterin der Abteilung für Innere Medizin mit Palliativer
Geriatrie, Haus der Barmherzigkeit
Christian Kopetzki, Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
der Uni Wien, Leiter der Abteilung für Medizinrecht
Ludwig A. Minelli, Generalsekretär des Schweizer Vereins "Dignitas
- menschenwürdig leben - menschenwürdig sterben"
Kurt Schmoller, Professor für Strafrecht an der Universität Salzburg
Moderation Benedikt Kommenda, "Die Presse"
Zeit und Ort:
Montag, 19. Mai 2014, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei
10-16, 1010 Wien
Näheres auf der Homepage
der Presse
Das Team der Initiative Religion ist Privatsache
Nachztrag
vom 9.5.:
So leicht wie sich das die Regierung im niederösterreichischen
Kirchenreich vorstellt, dürfet die Sache doch nicht sein, siehe Bericht
vom Standard vom 8.5.: "Erstkommunionslieder
- Ganz krasser Fall von brutaler Machtausübung"!