Sterbehilfedebatte

Sterbehilfe-Politengagement der Hilfsorganisationen: verfassungsrechtlich bedenklich, spender-täuschend und satzungswidrig

Presseaussendung der Initiative Religion ist Privatsache vom 10.10.2014:

Mit ihrer gemeinsamen Aussprache am 9.10.2014 gegen eine Legalisierung der Suizidbegleitung mischten sich führende Hilfsorganisationen nun in der Sterbehilfedebatte wie nie zuvor ein und überschritten dabei gleich mehrere gefährliche Grenzen. Für äußerst bedenklich hält die "Initiative Religion ist Privatsache" den Umstand, dass sich sowohl die Caritas als auch das Österreichische Rote Kreuz, deren Aktivität von der öffentlichen Hand substanziell finanziert und deren Personalaufwand dank des Zwangseinsatzes von Zivildienern reduziert wird, klar für eine überwiegend kirchlich vertretene Meinung einsetzen. Für Initiative-Sprecher Eytan Reif, der auch zu den Gründungsmitgliedern des vorerst verbotenen "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben" zählt, veranschaulicht die "Politagitation" von Caritas-Chef Michael Landau einen "abgrundtiefen Disrespekt gegenüber allen Österreicherinnen und Österreichern" da die Caritas ihre Existenz primär öffentlichen Zuschüssen zu verdanken hat. "Mit welcher Legitimation Herr Landau sich nun anmaßt, im Namen seiner mächtigen Organisation religiös motivierte Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber zu äußern, entgeht meinem Demokratieverständnis" so Reif. Als "schlichtweg statutenwidrig und spendertäuschend" betrachtet Reif hingegen die Vorgehensweise des Roten Kreuzes Österreichs: "Nicht nur die laut Satzung gebotene Neutralität und Unparteilichkeit des Roten Kreuzes werden durch diese politische Willensäußerung verletzt - auch die Zwecke des Vereins gem. §3 der eigenen Statuten, wonach es 'menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern' gilt, werden gebrochen".
Unterstützern des Roten Kreuzes, die eine Legalisierung des assistierten Suizids befürworten, rät Reif zudem "ihre Bindung an diese Organisation dringend zu überdenken".

Das brisanteste Beispiel für eine mangelhafte und daher verfassungswidrige Gewaltentrennung liefert jedoch nach Ansicht der Initiative die Mitgliedschaft zahlreicher Körperschaften öffentlichen Rechts beim Hospiz-Verband.
Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks nennt nämlich §3 der Verbandsstatuten das "aktive Auftreten gegen Bestrebungen zur Legalisierung von Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid". Dass öffentliche Krankenhausverbunde oder gar das Land Steiermark, dessen Ex-Landeshauptfrau, Waltraud Klasnic, nun als Hospiz-Präsidentin dient, über Direktzuwendungen bzw. Mitgliedschaften solch ein klares und politisch umstrittenes Ziel unterstützen, stellt für Reif auf eine "demokratiepolitische Sonnenfinsternis" dar, die "selbst für österreichische Verhältnisse nicht mehr zumutbar ist". Die Initiative appelliert daher an alle betroffenen Entscheidungsträger an der Spitze öffentlicher Einrichtungen, "die Mitgliedschaft beim politisch aktiven Hospizverband unverzüglich zu kündigen, um sich nicht des Amtsmissbrauchs schuldig zu machen".