Mauretanien zählt zu den 13 islamischen Staaten, die "Ungläubige"
mit dem Tod bestrafen. In vielen weiteren sind sie von Gewalt und Gefängnis
bedroht. Wie mehrere Nachrichtenagenturen übereinstimmend berichteten,
soll ein junger Mann sterben, weil er sich abfällig über den islamischen
Propheten geäußert hätte. Die Urteilsverkündung löste
Jubel in der mauretanischen Bevölkerung aus.
Der 29-jährige
Cheikh Ould Mkhaitir war im Januar 2014 inhaftiert und angeklagt worden, nachdem
er sich in einem im Internet veröffentlichten Artikel zweifelnd über
den sogenannten Propheten Mohammed geäußert hatte. Nach der Veröffentlichung
des Artikels verbreitete dieser sich schnell über zahlreiche mauretanische
Webseiten. Wütende Straßenproteste von Gläubigen wandten sich
umgehend gegen die Veröffentlichung, in der Mohamed Cheikh Ould Mkhaitir
einige Entscheidungen des vor mehr als 1.300 Jahren gestorbenen islamischen
Religionsstifters und dessen Gefolgsleuten sowie die stark hierarchisch gegliederte
mauretanische Gesellschaft diskutiert hatte.
Nach der Urteilsverkündigung
am 24. Dezember 2014 in Nouadhibou, der zweitgrößten Stadt des von
zu nahezu 100 Prozent sunnnitischen Gläubigen bevölkerten Landes,
sei Cheikh Ould Mkhaitir in Ohnmacht gefallen. Zuvor hatte er erfolglos versucht
zu erklären, dass es nicht seine Intention gewesen sei, "den Propheten
zu verletzen". Laut lokalen islamischen Organisationen ist es das erste
Mal gewesen, dass ein islamkritischer Text in Mauretanien veröffentlicht
wurde. Der urteilende Richter stellte sich in seiner Entscheidung auf die Position
der Staatsanwaltschaft, die darauf verwies, dass die Strafgesetze des Landes
die Todesstrafe für jeden vorstehen, "der den Islam ausdrücklich
oder durch Handlungen oder Worte in diesem Sinne ablehnt."
Mohamed
Cheikh Ould Mkhaitir (Foto: privat)
Die Präsidentin der Internationalen
Humanistischen und Ethischen Union, Sonja Eggerickx, reagierte schockiert auf
die Nachricht aus Mauretanien und rief die Regierung des Landes zur Aufhebung
des Urteils sowie der Gesetze gegen "Blasphemie" (Religionskritik)
und "Apostasie" (Abfall von einem religiösen Glauben) auf. Der
Vorwurf der Blasphemie sei stets ein tyrannischer Vorwurf, unabhängig von
der Frage, ob der Beschuldigte wirklich ein Apostat ist oder seine Verurteilung
auf Zustimmung in der Bevölkerung stößt. "Apostasie-Gesetze
widersprechen auf grundlegendste und eklatanteste Weise dem Menschenrecht auf
Gedanken- und Meinungsfreiheit, das wir alle teilen", so Eggerickx.
Vollstreckt
wird die Todesstrafe auf Grundlage der in Mauretanien geltenden Scharia. Einem
Bericht der Deutschen Welle zufolge sieht diese eine Exekution durch Erschießung
vor. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP traf die Urteilsverkündung
auf lauten Beifall seitens der vor dem Gericht wartenden Beobachter, das Bekanntwerden
des Strafmaßes feierten muslimische Gläubige in Nouadhibou mit Autokorsos.
Die
Bestrafung von Cheikh Ould Mkhaitir ist das erste Todesurteil, welches in dem
westafrikanischen Land seit Erlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1960
verhängt worden ist. Die letzte Exekution in Mauretanien wurde laut Amnesty
International im Jahr 1987 vollzogen.