Die Freiheitliche Partei ist gegen die Beschlussfassung des Islamgesetzes in der jetzigen Form: Was auch von der Initiative Liberaler Muslimen Österreich (ILMÖ) ständig kritisiert wird, kritisiert am 13.2.2015 auch die FPÖ in einer Presseaussendung: Das Islamgesetz richtet sich praktisch an die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGIÖ), ignoriert deren rechtlich ungeklärte Stellung und weiters ignoriert wird, dass es bekanntlich "den Islam" nicht gibt, sondern eine große Anzahl von unterschiedlichen Richtungen, die jeweils einzeln rechtlich gewürdigt werden müssten. Die diversen christlichen Kirchen sind in Österreich ja auch nicht rechtlich unter dem Dach der katholischen Kirche vereinigt, sondern eigene Rechtspersönlichkeiten. Es kann im Islam keine Gruppierung geben, die sozusagen als "Hauptkirche" im Gesetz steht!
Wien (OTS) - "Das Islamgesetz geht völlig ins Leere: Es wird
nicht vollzogen werden können, weil es sich nicht an die Vereine, sondern
an die islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) als angeblich staatlich
anerkannte Religionsgesellschaft richtet. Dazu kommt: Diesen im Gesetz festgeschriebenen
Status hat die IGGiÖ (noch) gar nicht. Allein aus diesen beiden Gründen
ist es unverständlich, warum die Regierungsparteien das Islamgesetz trotz
der massiven Bedenken von Experten und aller Oppositionsparteien noch im Februar
im Plenum durchpeitschen wollen. So ein Gesetz muss auf breiter Basis beschlossen
werden. Wir werden daher einen Rückverweisungsantrag in den Verfassungsausschuss
vorbereiten und laden die anderen Oppositionsparteien dazu ein, diesen Antrag
gemeinsam mit uns zu stellen", kündigt heute FPÖ-Verfassungssprecher
NAbg. Mag. Harald Stefan an. Die FPÖ werde sich diesbezüglich demnächst
mit den anderen Oppositionsparteien in Verbindung setzen.
Die Religionsausübung
finde in den hunderten muslimischen Vereinen statt. Das Gesetz wende sich aber
an die Glaubensgemeinschaft. "Das ist der falsche Adressat, das Islamgesetz
wird nicht greifen. Damit es überhaupt wirksam wäre, müssten
alle Vereine aufgelöst werden - was sicher nicht passieren wird",
warnt Stefan. "Zudem ist der rechtliche Status der IGGiÖ noch völlig
in Schwebe. Zum einen hat die IGGiÖ die notwendigen Unterlagen noch nicht
beigebracht und jetzt von der Regierung eine Nachfrist bis Ende des Jahres bekommen.
Und trotz mehrmaliger Nachfragen wurden uns keine Mitgliederzahlen genannt,
was aber entscheidend für die Anerkennung ist. Zum anderen ist beim Verfassungsgerichtshof
ein Verfahren anhängig, in dem es auch um die Frage geht, ob die IGGiÖ
überhaupt eine anerkannte Religionsgemeinschaft sein kann", so Stefan.
Abgesehen
von diesen schweren "formalen" Mängeln sei das Islamgesetz auch
in den inhaltlichen Details ein "Schuss in den Ofen": Das Verbot der
Auslandsfinanzierung beispielsweise greife überhaupt nicht. Imame selbst
dürfen zwar nicht mehr vom Ausland finanziert werden, was aber leicht umgangen
werden könne. Die Finanzierung der Vereine hingegen sei weiterhin völlig
ungeregelt. "Das Islamgesetz ist durch und durch Makulatur. Wenn
es seinen Zweck erfüllen soll, kann es nur heißen: Zurück an
den Start", so Stefan.