Wien (OTS) - "Seit gestern ist das 'Oregon-Modell' fester Bestandteil
der Sterbehilfedebatte in Österreich" meint Prof. Heinz Oberhummer,
Vorsitzender der laizistischen "Initiative Religion ist Privatsache"
und Mitbegründer des behördlich vorerst untersagten Sterbehilfevereins
"Letzte Hilfe" zum am Mittwoch präsentierten Bericht der Bioethikkommission
"Sterben in Würde". Die Empfehlung der Bioethikkommission,
§78 des Strafgesetzbuches ("Mitwirkung am Selbstmord") grundlegend
zu reformieren, wird von Oberhummer "ohne Wenn und Aber" unterstützt,
da die gegenwärtige kategorische strafrechtliche Bestimmung nicht dazu
geeignet ist, die zugrundeliegende und sehr komplexe Thematik sachlich zu adressieren.
"Die Empfehlung der Bioethikkommission beinhaltet alle wesentlichen
Komponenten, die im vorbildhaften Suizidbeihilfe-Gesetz des US-Bundesstaates
Oregon zu finden sind. Darunter befinden sich beispielsweise das freiwillige
Mitwirken von Ärzten beim Suizid, zwingend einzuhaltende Bedenkfristen
sowie die Festlegung von bestimmten Umständen, die ein Recht auf Suizidbeihilfe
begründen" so Oberhummer, der in den Empfehlungen aber auch einen
Schwachpunkt bemängelt: "Es ist offensichtlich, dass die Bioethikkommission
eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Tötung auf Verlangen gemieden
hat. Dabei gilt es aber zu klären, wie Personen, die aufgrund einer motorischen
Behinderung den letzten Akt im Rahmen eines assistierten Suizids nicht selbstständig
setzen können, nicht diskriminiert werden".
Anlässlich
der Vorlage des Berichtes übte Oberhummer wiederholt scharfe Kritik an
der parlamentarischen Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens".
Diese weigerte sich im Rahmen ihrer nun abgeschlossenen Anhörungen sowohl
den assistierten Suizid als auch die Tötung auf Verlangen zu behandeln:
"Unter dem Vorsitz von Gertrude Aubauer (ÖVP) ist diese Enquetekommission
zu einer PR-Veranstaltung des Hospizverbandes, von Palliativmedizinern und Kirchenvertretern
verkommen. Unangenehme Themenkomplexe wurden auf Geheiß der Katholischen
Kirche einfach aus der Tagesordnung verbannt. Die Gelegenheit, Experten zu komplexen
Fragen, die mit Sterbehilfe in Verbindung stehen, anzuhören, nahm die Enquetekommission
bewusst nicht wahr. Stattdessen wurde über Selbstverständlichkeiten
wie die Notwendigkeit, die Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen, langatmig
gelabert - als gäbe es dazu nicht ohnehin einen Allparteienkonsens".
Für Oberhummer sei der Kontrast zwischen dem "seriösen und
äußerst differenzierten Ansatz der Bioethikkommission" und der
"einseitigen und oberflächlichen Vorgehensweise" der Enquetekommission
"frappierend" und die gesamte Enquetekommission unter Aubauer daher
rücktrittsreif.