Doch keine Verhetzung

In Schweden feierte eine Islamgemeinde 2014 am Ende des Fastenmonats Ramadan des Morgens in aller Frühe auf freiem Feld einen islamischen Gottesdienst. Ein Einwohner wurde davon geweckt, filmte die Szene und stellte sie mit dem Kommentar, "das ist nicht normal, von einem Esel mit Bauchschmerzen geweckt zu werden", online.

Hier der Clip:


Was dazu führte, dass sich um die hundert wütende Muslime um seine Wohnung versammelten, die Polizei musste einschreiten. Gegen den Hausbewohner, der seine Auferweckung durch Islamgesänge nicht als normal fand, wurde Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft meinte: Der Facebook-Eintrag sei keine Geringfügigkeit, weil diese Nachricht wäre vielfach weiterverbreitet worden und beinhalte die Verachtung für Menschen muslimischen Glaubens.

Nun fand die Gerichtsverhandlung statt und das Ergebnis war dann doch nicht so wie es sich die philoislamistischen Menschenfreunde erhofft hatten, der Angeklagte wurde freigesprochen, denn er habe keine Hetze gegen eine Volksgruppe und keinen Angriff auf betende Muslime begangen, er hätte nur sein Unbehagen über die lautstarken Töne ausgedrückt.

Dieses Unbehagen darf man im 21. Jahrhundert in Schweden also doch noch ausdrücken, sogar wenn es sich um Allah-Akbar-Gesänge handelt. Welche Überraschung! Im richtigen Islam wäre ihm dafür vielleicht die Hand abgehackt worden, die Peitsche hätte er bestimmt zu spüren bekommen! Da hat Schweden noch einen langen Weg vor sich, bis der Islam endlich die unabdingbare verpflichtende Heiligung und Würdigung durch alle Schweden erfährt! Aber die klagende Staatsanwaltschaft ist schon auf dem Weg, den schwedischen Staat der islamischen Parallelwelt zu unterwerfen...