Gemeinde im Dienste der Kirche

Aussendung der Initiative Religion ist Privatsache vom 28.4.2015

Gesetzlich nicht gedeckte Kirchenrenovierung mit öffentlichen Mitteln

Fällt die Renovierung von Kirchen bzw. die Finanzierung solcher Vorhaben in den Wirkungsbereich von Gemeinden? Diese Frage haben sämtliche Gemeindevertreter in Obertrum am See (Bez. Salzburg-Umgebung) mit einem klaren „Ja“ beantwortet.

Wenn es um die Finanzierung der Katholischen Kirche geht, sind in Obertrum nämlich weder eine Verletzung der gebotenen weltanschaulichen Neutralität noch die Anhäufung von Schulden tabu. 60.000 Euro werden im Jahr 2015 sämtliche Bewohner der 4500-Seelen Gemeinde, die sich fest in ÖVP-Hand befindet (16 der insgesamt 21 Mandate), für die Renovierung der Pfarrkirche aufbringen müssen. Doch dabei soll es nicht bleiben: im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung wurde – einstimmig – die Grundsatzentscheidung getroffen, bis 2020 jährlich weitere 60.000 Euro der Kirche zu überweisen. Zum Ausgleich des außerordentlichen Haushaltes für 2015, in dem auch die Kirchenrenovierung enthalten ist, wurden 683.900 Euro als Darlehen budgetiert. Wie die defizitäre Gemeinde, die zusätzlich auch Zuschüsse vom Gemeindeausgleichsfonds (GAF) bezieht, die beschlossene Mehrbelastung von bis zu 300.000 Euro bis 2020 zu finanzieren gedenkt, bleibt vorerst offen. (Bild "Pfarrkirche Obertrum" Ueb-at - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons)

Ungeklärt bleibt zudem auch die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Beschluss der Gemeindevertretung beruht. Auf Unverständnis stößt diese offenkundige Kirchenfinanzierung auch bei Einwohnern, die sich an die Meldestelle der "Initiative Religion ist Privatsache" gewandt haben. "Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Bürgervertreter die Allgemeinheit - und somit auch Andersgläubige oder Konfessionsfreie - verpflichten, die Katholische Kirche mitzufinanzieren. Der Erhalt von Kirchen gehört keineswegs zu den eigenen Angelegenheiten einer Gemeinde. Dass gemäß der Österreichischen Bundesverfassung die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf, hat sich in Obertrum offensichtlich noch nicht herumgesprochen. Ebensowenig, dass Vorrechte des Bekenntnisses laut Verfassung ausgeschlossen sind. Solch eine Vorgehensweise würde im Privatsektor höchstwahrscheinlich den Tatbestand der Untreue erfüllen", meint Initiative-Sprecher Eytan Reif dazu.

Vor dem Hintergrund der offensichtlichen weltanschaulichen Bevormundung nichtkatholischer BürgerInnen und der mangelnden gesetzlichen Grundlage für die Kirchenfinanzierung seitens der Gemeinde, werden nun die Staatsanwaltschaft sowie der Österreichische Rechnungshof über die Vorkommnisse informiert.