Das ist der Presseaussendung der "Initiative Religion ist Privatsache" vom 10.6.2015 zu entnehmen:
Wien (OTS) - Knapp eineinhalb Jahre nachdem Prof. Heinz Oberhummer und
Eytan Reif von der "Initiative Religion ist Privatsache" die Errichtung
des ersten österreichischen Sterbehilfevereins der Landespolizeidirektion
Wien angezeigt haben, liegt nun eine erste gerichtliche Entscheidung zur behördlichen
Untersagung der Vereinsgründung vor. In einem gestern zugestellten
Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts wird die Beschwerde der Vereinsgründer
gegen das behördliche Vereinigungsverbot - weitere 30 Personen haben sich
dieser angeschlossen - abgewiesen. In seiner Entscheidung hebt das Gericht im
Wesentlichen den gesetzeswidrigen Vereinszweck hervor. Gemäß §
78 des Österreichischen Strafgesetzbuches ist nämlich jegliche "Beihilfe
zum Selbstmord" grundsätzlich und ausnahmslos verboten.
"Mit
dieser Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts haben wir weitgehend gerechnet,
vom Ergebnis sind wir aber, naturgemäß, dennoch enttäuscht"
so Oberhummer in einer ersten Reaktion auf das Urteil. "Personen, die infolge
einer unheilbaren schweren Erkrankung selbstbestimmt ihrem Leben ein Ende setzen
möchten, werden nach wie vor - ganz nach den Vorstellungen der Katholischen
Kirche - zu diesem Zweck in Österreich vorerst keine Hilfe erhalten dürfen
und daher auf sich selbst gestellt bleiben. Dieser wertende Eingriff des Gesetzgebers
in das höchstpersönliche Selbstbestimmungsrecht aller Bürger
ist jedoch sachlich nicht rechtfertigbar. Ob diese überwiegend religiös
motivierte Bevormundung am Sterbebett sowie Einschränkung des Vereinsrechts
verfassungskonform ist, wird nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen",
so Oberhummer.
Anlässlich des Urteils übte Eytan Reif, "Letzte-Hilfe"-Mitgründer und Sprecher der "Initiative Religion ist Privatsache", scharfe Kritik auch am Österreichischen Parlament: "Auf Drängen der Katholischen Kirche hat die ÖVP unlängst ganz Österreich zu einer Debatte über die Aufnahme eines Sterbehilfeverbots in die Verfassung verdonnert. Eine ergebnisoffene Debatte über den assistierten Suizid und seine verfassungsrechtlich bedenkliche und nicht mehr zeitgemäße strafrechtliche Behandlung wurde aber verhindert. Dass sämtliche Parlamentsparteien - entgegen der Empfehlung der Bioethikkommission und namhafter Juristen - eine diesbezügliche offene Debatte verweigerten und daher der Verfassungsgerichtshof für den Gesetzgeber einspringen muss, ist eine Schande für den österreichischen Parlamentarismus".