Am 23.6.2015 veröffentlichte der Vatikan das neue Synodendokument
"Instrumentum laboris" für die im Oktober bevorstehende zweite
Bischofsynode in Sachen Familie und Sexualität. Leider liegt das Papier
in deutscher Sprache noch nicht vor, daher ein paar Zeilen dazu nach der diesbezüglichen
Kathpress-Meldung.
Demnach geht es um die Überwindung der Trennung
von "Lehre" und "Barmherzigkeit", was wohl heißen
soll, wenn die Lehre was lehrt, woran sich immer mehr katholische Kirchenmitglieder
sowieso nicht halten, dann soll die Kirche barmherzig mit diesen Sündern
umgehen.
Das betrifft in erster Linie die wiederverheirateten Geschiedenen,
die nach katholischer Lehre in ständiger Sünde leben, weil man
geschlechtsverkehren nur mit dem katholischen Geschlechtsverkehrsschein, sprich
mit dem katholischem Trauschein darf und diesen bekommen Geschiedene nicht,
weil die geschiedene Ehe katholisch weiterbesteht und darum wiederverheiratete
Geschiedene ständig schwer sündhaften Ehebruch begehen.
Soweit
und so dumm die katholische Lehre. Die Protestanten verwenden dieselbe Bibel
mit denselben Jesusworten, haben aber kein Ehesakrament, darum dürfen protestantische
Ehen aufgelöst werden, weil protestantische Eheleute wurden ja ehemäßig
nicht von Gott verbunden, sondern erhalten bei der kirchlichen Trauung nur den
Segen Gottes.
Was schlägt nun das vatikanische Arbeitspapier
dazu vor?
Es wird die These gesetzt, Barmherzigkeit sei die geoffenbarte Wahrheit.
"Für die Kirche geht es darum , dass von den konkreten Situationen
der Familien von heute, von allen Notwendigkeiten für Barmherzigkeit, ausgegangen
wird, beginnend mit jenen, die am meisten leiden!" Man bleibt jedoch bei
der unauflöslichen Ehe, schlägt aber vor, dass die Möglichkeit,
wiederverheiratete Geschiedene unter bestimmten Umständen und nach einem
Weg der Reue unter bischöflicher Aufsicht wieder zu den Sakramenten zuzulassen,
geprüft werden sollte.
Welche "Wege der Reue" das sein
könnten, wird im Kathpress-Bericht nicht ausgeführt. Für
Scheidungsgefährdete und Geschiedene soll es kirchliche Begleitungs- und
Betreuungseinrichtungen geben, wertgeschätzt sollten Geschiedene werden,
die danach nicht wieder eine neue Ehe eingehen. Wie bei "wilden Ehen",
also Lebensgemeinschaften vorgegangen werden soll, erwähnt Kathpress nicht.
Zur
katholischen Scheidungsmöglichkeit, nämlich zur Erklärung der
Ungültigkeit der bestehenden Ehe, wird vorgeschlagen, dies zu erleichtern
und gebührenfrei die Verfahren zur Anerkennung der Nichtigkeit der Ehe
"schneller und mit größerer Agilität" durchzuführen.
Was vielleicht heißen soll, dass diese Nichtigkeit der Ehe bereits
bei der Eheschließung bestanden hätte, weil einer oder beide der
Ehepartner irgendeinen Pflichtaspekt der katholischen Ehe nicht ernsthaft einzuhalten
beabsichtigten und darum das Ehesakrament, das sich die Eheleute ja gegenseitig
spenden täten, nicht entsprechend gespendet worden wäre. In der Bibel steht
zwar, was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen (Mt 19,6), wenn
aber die Verbindung gar nicht auf die richtige gottbefohlene Weise erfolgte,
hat Gott nichts verbunden und die Ehe war von Anfang an ungültig und nichtig.
Aus
dem Internet dazu die Schilderung der diesbezüglichen kirchenrechtlichen
katholischen Sachlage: "Die Eheleute spenden sich das Ehesakrament im kirchlichem
Rahmen selbst, durch ihr Wort "JA" zu einander! (..) Für das
gültige Zustandekommen einer Ehe stellt die Kirche Bedingungen wie zum
Beispiel den aufrichtigen Ehewillen der Partner und die Bereitschaft für
Nachkommen. Nur wenn die Bedingungen erfüllt sind, gilt eine Ehe zwischen
Christen als grundsätzlich vor Gott unauflöslich."
Da wird es
für eine katholische Ehenichtigkeit nicht so schwierig
sein, katholische eheliche Nichtigkeiten vorzubringen. Da es ja den meisten
geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken sowieso egal ist, ob sie zur
Kommunion gehen dürfen oder nicht, würde eine Erleichterung beim Zugang
zur ehelichen Nichtigkeit wohl keinen Ansturm von Millionen auslösen. Außerdem
hat man noch einen Nebenausweg im Auge, Kathpress schreibt: "Weiterhin
zur Diskussion stehen soll auch, eine zweite, zivil geschlossene Ehe von der
Kirche segnen zu lassen, wie dies bei den Orthodoxen möglich ist."
Mit der Homosexualität befasst sich das Papier natürlich auch.
Über den Umgang mit Homosexuellen heißt es, ihre Würde müsse
geachtet werden, jeder Mensch gleich welcher sexuellen Orientierung müsse
in der Kirche aufgenommen und respektiert werden. Die bestehenden katholischen
Vorschriften verpflichten katholische Homosexuelle jedoch zu einem keuschen, sprich
sexfreien Leben, darüber schreibt Kathpress nichts, aber über die
Homo-Ehe heißt es: "Mit Blick auf homosexuelle Partnerschaften bekräftigt
das Dokument aber auch die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehen. Gottgewollt
sei nach biblischem Zeugnis nur die Ehe zwischen Mann und Frau."
Zusammenfassend heißt es in der Kathpress-Meldung: "Der
Generalsekretär der Bischofssynode, Kardinal Lorenzo Baldisseri, sagte
bei der offiziellen Vorstellung des Arbeitspapiers, der Wert der Familie als
Keimzelle der Gesellschaft werde betont. Die Familie sei heute vielfältig
bedroht. In den hochentwickelten Ländern sorge ein übersteigerter
Individualismus und Hedonismus für steigende Scheidungsraten und immer
mehr Alleinerziehende. Auch weit verbreitete Kinderlosigkeit, fehlende Sorge
für alte Menschen und die Bindungsangst von Jugendlichen würden vom
Dokument als Probleme genannt. In armen Gebieten leide die Existenz der Familie
unter Armut und Ausbeutung, Krieg, Vertreibung und Migration. Das Arbeitspapier
fordert die internationale Politik zu mehr Hilfen für die Familien auf."
Das Instrumentum laboris ist die Diskussionsgrundlage für die Bischofssynode
vom 4. bis 25. Oktober 2015. Man kann gespannt sein, ob sich dort heuer irgendwas
ändert, bei der Synode 2014 haben ja Vorschläge wie die Erleichterung
der Ehenichtigkeit und Barmherzigkeit für wiederverheiratete Geschiedene
keine entsprechenden bischöfliche Mehrheiten gefunden.