Fast folgenloses Kruxifix-Urteil 1995

In Deutschland gab es in den 1990er-Jahren ein Verfahren gegen die gesetzlich verordnete Anbringung von Kreuzen in allen Schulklassen in Bayern, das Urteil des Verfassungsgerichtshofes war eindeutig: "Die staatliche Vorschrift, in bayerischen Schulen ein Wandkreuz aufzuhängen, ist verfassungswidrig."

Aber Folgen hatte das Urteil nahezu keine, den die Kirchen und ihre politischen Knechte konnten es sich richten:

Das Kruzifix-Urteil 1995 – Beginn eines Dammbruchs mit dramatischen Folgen?

So titelte die Site evangelisch.de zum 20. Jahrestag des Urteils gegen Schulkreuze. Und man freute sich: "(..) Die Folgen dieses Urteils waren bei weitem nicht so dramatisch, wie damals von manchen befürchtet wurde. Ein antichristlicher Kulturkampf blieb aus. Denn das Urteil blieb bis heute weitgehend ohne praktische Folgen. Bayern hatte noch im selben Jahr, am 23. Dezember 1995, eine neue Bestimmung in das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz eingefügt: 'Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayern wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht'. (..) Die bayerische Linie ist: Es bleibt das Wandkreuz so lange hängen, bis Eltern, Schüler oder Lehrer einen ernsthaften Protest dagegen anmelden und auf dem Klageweg die Entfernung durchfechten. Damit liegt die Beweislast bei den Kreuzesgegnern. Die werden es sich aber genau überlegen, ob sie sich die Mehrheit eines Lehrerkollegiums oder der Elternschaft zu Feinden machen wollen für den Fall, dass sie sich durch den Anblick des Kreuzes erheblich beeinträchtigt sehen."

Der gesellschaftliche und bürokratische Klerikalfaschismus hat also trotz des klaren Urteils gesiegt. Die Schulen stehen weiterhin unter dem christlichen Sieges-, Triumph- und Herrschaftszeichen. Widerstand dagegen braucht einen gewissen Heldenmut.