Asyl: EU-Verfahren gegen Österreich

Die OÖNachrichten meldeten am 24.9.2015: "Ein einheitliches europäisches Asylwesen gibt es nicht, wohl aber EU-Gesetze, die Mindeststandards und eine Angleichung der nationalen Regeln gewährleisten sollen. Darunter fallen neben der viel kritisierten Dublin-Verordnung auch Richtlinien zum Ablauf von Asylverfahren sowie zur Aufnahme und Anerkennung von Flüchtlingen. An deren Umsetzung hapert es allerdings, wie die EU-Kommission gestern beklagte. Nur fünf Länder hätten die gemeinsamen Regeln vollständig umgesetzt, sagte Vizepräsident Frans Timmermans. Das sind Kroatien, Finnland, die Niederlande, Portugal und die Slowakei. Alle anderen haben ihre Pflichten zur Umsetzung verletzt, bei zumindest einer Richtlinie. Die EU-Kommission leitete daher gestern insgesamt 40 Verfahren wegen Vertragsverletzungen ein. Auch Österreich ist unter jenen Staaten, gegen die ein Verfahren eröffnet wurde. (..)"

Nur fünf Länder haben also alles richtig gemacht. Schauen wir uns dazu die Zahl der Asylanträge von 2014 an, geordnet nach der Anzahl pro Million Einwohner:


Pro Million Einwohner gab es 2014 in Österreich 3.295 Asylanträge, in Kroatien 105, in Finnland 665, in den Niederlanden 1.555, in Portugal 40 und in der Slowakei 60. Also wenn es in Österreich pro Million Einwohner 2014 bloß den EU-Schnitt von 1.232 Anträgen oder dieselbe Quote wie in den Niederlanden gegeben hätte, wäre möglicherweise auch keine EU-Vorschrift verletzt worden.

Aber vielleicht beziehen sich die Vorschriftsverletzungen auf 2015, da liegen allerdings erst die Asylzahlen bis Ende Juni vor, der große heurige Ansturm brach erst danach los.

Kroatien hatte im 2. Quartal 2015 immerhin 25 Asylwerber, das sind fünf pro Million Einwohner, die Quartiersuche könnte da eher unkompliziert und zeltfrei gewesen sein. Da alles über Ungarn nach Österreich und Deutschland lief, gab's für das vorbildliche Kroatien keine Probleme. Allerdings als jetzt die Ungarn ihren Zaun in Betrieb nahmen, erklärte sich Kroatien sofort für unfähig, weiter Asylwerber aufzunehmen und leitete sie flugs Richtung Asylsünderland Österreich ab. Finnland hatte im 2. Quartal 1.605, d.s. 299 pro Mio., die Niederlande steuerten 6.270 (370 pro Mio) bei, Portugal meldete 250 (25) und die Slowakei 25 (5). Wegen der nun festgelegten EU-Quotenregelung will die Slowakei klagen, weil wenn dann im Jahr womöglich mehr als 100 Asylwerber genommen werden müssen, bricht das System zusammen und auch die Slowakei wird zum Verletzter von EU-Vorschriften.

Man könnte als Österreicher bei solchen EU-Spielchen direkt auf die Idee kommen, dass der zuständige EU-Vizepräsident Frans Timmermans auf seinen Geisteszustand untersucht werden sollte, weil es hat eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser holländische Fachmann für Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta einen Sachwalter braucht, wenn er offenbar nicht nur gegen Österreich, sondern auch gegen Schweden und die BRD, also gegen die drei beinahe schon Alleinbewältiger des Asylandrangs Verfahren einleiten möchte!