Über das Hinausheucheln aus einer katholischen Ehe

Religion.ORF am 8.12.2015: "Ehenichtigkeitsverfahren in der katholischen Kirche können ab sofort einfacher und schneller abgewickelt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Ortsbischof binnen einiger Wochen Urteile fällen.
Am Dienstag trat dazu ein neuer päpstlicher Erlass in Kraft. Außerdem muss das erstinstanzliche Urteil künftig nicht mehr von einer zweiten Instanz bestätigt werden. Bisher mussten solche Entscheidungen von einem Gremium aus drei Kirchenrichtern getroffen werden und wurden erst rechtskräftig, wenn ein zweites Kirchengericht zu derselben Auffassung kam. In manchen Ländern konnte sich ein solches Verfahren über Jahre hinziehen. Die Maximaldauer eines Ehenichtigkeitsprozesses beträgt nun ein Jahr. Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass künftig ein einziger Richter einen solchen Prozess führen kann.(..)"

Na also, es geht ja! Die katholische Scheidung wird eingeführt, ein bisschen lügen und heucheln und es funktioniert!

In Wikipedia kann man nachschlagen, aus welchen Gründen eine unauflösliche katholische Ehe ungültig geschlossen sein könnte, man wählt sich dann einen Punkt davon aus, wendet sich an das Diözesanehegericht und ist danach nicht geschieden, sondern wieder ledig.

Hier die Wikipedia-Auswahlliste:
Eine Ehe ist nach kirchlichem Recht ungültig geschlossen, wenn bei der Eheschließung ein Konsensmangel vorlag, das heißt dass:
einer der Partner sich bei der Eheschließung über wichtige Tatsachen oder Wesensmerkmale der Ehe im Irrtum befand (bspw. glaubte, die Ehe sei nach katholischem Verständnis nicht unauflöslich);
einer der Partner bei der Eheschließung wichtige Vorbehalte gegen die Ehe hatte (bspw. die Zeugung von Kindern von Anfang an und für immer ausschloss oder sich schon bei der Eheschließung vorbehielt, während der Ehe außereheliche Beziehungen zu führen oder sich nach gewisser Zeit scheiden zu lassen);
einer der Partner bei der Eheschließung gar nicht in der Lage war, die Tragweite der Handlung zu begreifen,
oder die Ehe nur zum Schein eingehen wollte;
oder wenn die Ehe durch äußeren Zwang zustande kam
oder ihr künftiger Fortbestand bei der Eheschließung an eine heimliche Bedingung geknüpft war.

Der einfachste Punkt ist es wohl, zu sagen, die beiden wären nicht in der Lage gewesen, die Tragweite der Handlung zu begreifen, schwupps ist man wieder ehelos!