Ausstellungsverbot aufgehoben

Der Sellinger in Eichstätt betreibt eine Galerie, die sich mit Kirchenkritik befasst. In Eichstätt gibt es ein altes Kirchengebäude, das schon lange Zeit der Stadt für säkulare Zwecke dient, u.a. können dort Ausstellungen veranstaltet werden.

Dort hat der Sellinger schon im Jahre 2013 ausgestellt. Inzwischen hatte ein Mönch mit ein paar anderen Glaubensgestörten lediglich 2.000 Unterschriften - war auch im Eichstätter Kurier zu lesen - gegen eine weitere Ausstellung gesammelt. Der Sellinger war zutiefst beleidigt, weil das nicht mal einhunderttausend Unterschriften waren.

Die Stadt hat trotzdem den Antrag, 2015 oder 2016 oder 2017 wieder eine kirchenkritische Ausstellung in dieser Ex-Kirche abzuhalten, abgelehnt, weil die Ausstellung das Christentum beleidige, was gemäß §166 des deutschen Strafgesetzbuches verboten sei. Der Sellinger hat geklagt und der Ablehnungsbescheid der Stadt wurde vom Münchner Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Der Sellinger erwartet eher nicht, dass die Stadt in Berufung gehen wird.


Mit diesem Schild hat sich der Sellinger vor das Rathaus gestellt. Der zensursüchtige Oberbürgermeister hat danach vor dem Rathaus geparkt, das Schild gelesen und sich dann entschlossen, nicht auszusteigen, sondern seinen Motor neu zu starten und weiterzufahren...

Das Urteil in Sachen der Ausstellung "Konstruktive Kirchenkritik - Kirchen gestern-heute-morgen / Bilder, Plastiken, Darstellungen, Installationen" ist auf PDF nachzulesen!