Am 12.5.2016 berichtete das ORF-Mittagsjournal über steigende Kriminalität und neue Maßnahmen dagegen: "Innenminister Sobotka und Justizminister Brandstetter (beide ÖVP) wollen mit neuen gesetzlichen Regelungen auf steigende Kriminalität in Österreich reagieren. Künftig soll es möglich sein, dass schon nach einer erstinstanzlichen Verurteilung Personen in Schubhaft genommen werden. Außerdem sollen Verdächtige nach Anzeigen wegen sexueller Belästigung verpflichtet werden, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. (..)"
Zufällig kenne ich eine Geschichte, die ein Nichtmigrant nach einer
gefährlichen Drohung erlebte: der Betreffende leidet an paranoider
Schizophrenie und hatte mit der medikamentösen Einstellung manchmal Probleme,
ein zu starker Schub oder zuwenig Medikament konnten ihn aus der Welt reißen
und er fühlte sich dann von gefährlichen Verfolgern umgeben. Da passierte es ihm,
dass er jemanden für so eine Bedrohung hielt und sozusagen in paranoider
Selbstverteidigung diesen lautstark bedrohte. Der holte die Polizei, die nahm
den Droher fest, dieser war zwar polizeibekannt, weil er Anzeigen wegen eingebildeter
Verfolgungen erstattet hatte, bisher gab es aber solche Bedrohungsausfälle
noch nie. Er landete in der Psychiatrie, dort stellte man ein Gutachten über
seine Unzurechnungsfähigkeit aus und er wurde - obwohl er nur mit Worten
gedroht hatte - zu einer Haftstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher verurteilt. Dort wurde er klarerweise auch entsprechend behandelt,
seine Schizophrenie medikamentös besser eingestellt, seit seiner Haftentlassung
lebt er in einem betreuten Wohnheim und muss regelmäßig auf der Polizei
ärztliche Bestätigungen über die Verabreichung der vorgeschriebenen
Medikamente gegen seine Krankheit vorlegen.
Aber er ist ja kein Migrant.
Wenn man ein von barmherzigen multikulturell begeisterten Gutmenschen betreuter
Migrant ist, dann können laut Medien achtzehn Anzeigen vorliegen und vier
Strafverfahren laufen, braucht kein fester Wohnsitz nachweisbar sein und der
Betreffende wird trotzdem weder in U-Haft genommen, noch in die Psychiatrie
eingewiesen, obwohl die Polizei die Staatsanwaltschaft auf die Gefährlichkeit
des Mannes hingewiesen hat. Aber in der Staatsanwaltschaft arbeiten Gutmenschen,
Untersuchungsrichter sind Gutmenschen, die zuständigen Psychiater sind
Gutmenschen und eine Frau ist jetzt tot. Dank des menschenfreundlichen
hingebungsvollen Gutmenscheneinsatzes!
Dieser
Screenshot von der ZiB 1 am 10.5.2016 zeigt den mutmaßlichen Täter
wie er am Wiener Brunnenmarkt seine Kreise zieht. Laut Polizei war der Mann des
Diebstahls, des räuberischen Diebstahls, der gefährlichen Drohung,
des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Körperverletzung von Passanten
dringend verdächtig, die Staatsanwaltschaft hat darauf nicht reagiert.
Ein ebenfalls mit einer Eisenstange attackierter Passant war ja nicht tot
gewesen...
Wenn
man sich allerdings den §
173 der Strafprozessordnung über die Zulässigkeit der Untersuchungshaft
durchliest, findet man dort keine Begründung dafür, einen mehrfachen
angezeigten mutmaßlich geistig abnormen mutmaßlichen Straftäter
auf freiem Fuß zu lassen.
Haben etwa besonders gutmenschliche
Staatsanwälte, Untersuchungsrichter und Psychiater mit ihrer Barmherzigkeit
die unmenschlichen Grundlagen für das Tötungsverbrechen geschaffen? Eine Sonderkommission kommissioniert
nun. Ob dabei was herauskommt? Nu, es gibt manchmal Überraschungen!
Schließlich
werden ja jetzt in Wien auch die Islamkindergärten untersucht und es ist
erst sieben Jahre her, dass öffentlich Hinweise auf deren mögliche
extremistische Einstellungen auftauchten. Und die für diese Zustände
offenbar (un)verantwortliche Wiener SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely soll
nun in die neue Bundesregierung befördert werden (was dann doch nicht passierte).