Im Feiertagsruhegesetz steht im § 7, Absatz 2: Feiertage im Sinne
dieses Bundesgesetzes sind: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige
Drei Könige), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober
(Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis),
25. Dezember (Weihnachten), 26. Dezember (Stephanstag).
Und im Absatz 3:
Für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen
Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ist auch der Karfreitag ein
Feiertag.
Das ist ganz klar! Wegen des Religionsbekenntnisses kann niemand Vorteile
oder Nachteile haben! Wenn für Protestanten der Karfreitag ein Feiertag
ist, der entweder arbeitsfrei ist oder an dem Feiertagsüberstunden gezahlt
werden, dann kann das für alle anderen Menschen im Lande nicht anders sein!
Der Karfreitag ist entweder für alle ein Arbeitstag oder Feiertag oder
für niemanden!
Nun hatte ein Religionsfreier gegen diese die österreichische
Verfassung verletzende Gesetzeslage geklagt. In 1. Instanz wurde die Klage
abgewiesen, das Oberlandesgericht verwies nun auf die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie,
wonach keine Person wegen der Religion oder Weltanschauung in einer vergleichbaren
Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren darf und gab dem Kläger
recht, das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Verfahren nun beim Obersten
Gerichtshof anhängig und es wird danach vielleicht weiter zum Europäischen
Gerichtshof gehen.
Die Wirtschaft heulte natürlich sofort auf,
in Österreich gebe es sowieso zu viele Feiertage. Wenn die Wirtschaft was
will, bekommt sie das in aller Regel, es könnte also in der Folge der Feiertag
am Karfreitag auch für die Protestanten abgeschafft werden.
Es
stimmt, in Österreich gibt es zu viele Feiertage! Denn mit dem 1. Jänner,
dem 1. Mai und dem 26. Oktober gibt es nur drei staatliche Feiertage, alle anderen
sind christlich begründet. Ostern und Weihnachten waren allerdings schon
Tage des Feierns bevor das Christentum erfunden wurde, auch das Totengedenken
im Herbst war schon bei den Kelten im Gebrauch, aber 6. Jänner
(Dreikönigstag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15.
August (Maria Himmelfahrt) und 8. Dezember (Maria Empfängnis) ließen
sich störungsfrei abschaffen.
Aber um die sozialen Errungenschaften
im Lande aufrecht zu erhalten, müssten dann diese sechs Tage durch zusätzliche
Urlaubstage ersetzt werden! Wer dann irgendwelche religiöse Feste mitfeiern
will, der nimmt sich am betreffenden Tag Urlaub und alle anderen suchen sich
die freien Ersatzurlaubstage selber aus.
PS: Mit den Karfreitagstunden mit Feiertagszuschlag kann ein Protestant leicht seinen Kirchenbeitrag bezahlen, weil von der Steuer kann er diesen ja auch noch absetzen! Werdet protestantisch, weil dann verdient ihr trotz Kirchenbeitrag vielleicht sogar ein bisschen mehr!