Karfreitagfrei für alle?

In Österreich gibt es ein seltsames Feiertagsrecht. Denn die Protestanten haben einen staatlichen Feiertag, den alle anderen nicht haben.

Im Feiertagsruhegesetz steht im § 7, Absatz 2: Feiertage im Sinne dieses Bundesgesetzes sind: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige Drei Könige), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachten), 26. Dezember (Stephanstag).
Und im Absatz 3: Für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ist auch der Karfreitag ein Feiertag.

Was ein sehr seltsame Sache ist. Weil im Staatsgrundgesetz heißt es eindeutig, im Artikel 14: Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann gewährleistet. Der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig (..).

Das ist ganz klar! Wegen des Religionsbekenntnisses kann niemand Vorteile oder Nachteile haben! Wenn für Protestanten der Karfreitag ein Feiertag ist, der entweder arbeitsfrei ist oder an dem Feiertagsüberstunden gezahlt werden, dann kann das für alle anderen Menschen im Lande nicht anders sein! Der Karfreitag ist entweder für alle ein Arbeitstag oder Feiertag oder für niemanden!

Nun hatte ein Religionsfreier gegen diese die österreichische Verfassung verletzende Gesetzeslage geklagt.
In 1. Instanz wurde die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht verwies nun auf die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, wonach keine Person wegen der Religion oder Weltanschauung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren darf und gab dem Kläger recht, das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Verfahren nun beim Obersten Gerichtshof anhängig und es wird danach vielleicht weiter zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Die Wirtschaft heulte natürlich sofort auf, in Österreich gebe es sowieso zu viele Feiertage. Wenn die Wirtschaft was will, bekommt sie das in aller Regel, es könnte also in der Folge der Feiertag am Karfreitag auch für die Protestanten abgeschafft werden.

Es stimmt, in Österreich gibt es zu viele Feiertage! Denn mit dem 1. Jänner, dem 1. Mai und dem 26. Oktober gibt es nur drei staatliche Feiertage, alle anderen sind christlich begründet. Ostern und Weihnachten waren allerdings schon Tage des Feierns bevor das Christentum erfunden wurde, auch das Totengedenken im Herbst war schon bei den Kelten im Gebrauch, aber  6. Jänner (Dreikönigstag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Maria Himmelfahrt) und 8. Dezember (Maria Empfängnis) ließen sich störungsfrei abschaffen.

Aber um die sozialen Errungenschaften im Lande aufrecht zu erhalten, müssten dann diese sechs Tage durch zusätzliche Urlaubstage ersetzt werden! Wer dann irgendwelche religiöse Feste mitfeiern will, der nimmt sich am betreffenden Tag Urlaub und alle anderen suchen sich die freien Ersatzurlaubstage selber aus.

Es kann keine gesetzlichen Vorrechte aufgrund der Religion gegeben!

PS: Mit den Karfreitagstunden mit Feiertagszuschlag kann ein Protestant leicht seinen Kirchenbeitrag bezahlen, weil von der Steuer kann er diesen ja auch noch absetzen! Werdet protestantisch, weil dann verdient ihr trotz Kirchenbeitrag vielleicht sogar ein bisschen mehr!