In deutschen Medien sind des öfteren Meldungen zu finden, die das Märchen verbreiteten, die Kriminalität unter Zuwanderern sei nicht gestiegen, das wird schon seit Beginn des großen von der Frau Merkel 2015 geschaffenen Zuwanderungserfolgs behauptet. In Österreich gibt es diesbezüglich sogar den Versuch einer Zensurvorschrift durch den Presserat, nämlich die Herkunft von mutmaßlichen Straftätern nicht zu veröffentlichen, also nicht zu schreiben "ein 27-jähriger Afghane...", sondern ein 27-jähriger aus Wien-Favoriten..."
"Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass
in der Kriminalberichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund
eines mutmaßlichen Täters angeführt wird. Menschen gleicher
Herkunft können sich dadurch gekränkt und diskriminiert fühlen.
Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehr Zurückhaltung und Sensibilität.
Der Senat ist der Ansicht, dass die bloße Erwähnung der Herkunft
eines mutmaßlichen Straftäters für sich alleine zwar noch nicht
gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt
- vorausgesetzt, dass die betroffene Gruppe dadurch nicht pauschal als kriminell
dargestellt oder verunglimpft wird. Dennoch kann auch die bloße Nennung
der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern eine negative Einstellung
und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervorrufen; Vorurteile
können geweckt oder verstärkt werden. In Fällen, in denen die
Herkunft des Täters für die Schilderung der Straftat und für
das Verständnis der Leser nicht relevant ist, sollte nach Meinung des Senats
darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen. Der deutsche Presserat berücksichtigt
dies regelmäßig in seinen Entscheidungen."
Es darf
nach dieser Gutmenschenvertuschungsvorschrift dann wohl auch nicht statistisch
ermittelt werden, ob es sein könnte, dass eine vermehrte Zuwanderung die Kriminalität
steigert.
Die aufgestellte Behauptung, es gäbe keinen Anstieg der Zuwandererkriminalität,
entspricht leider nicht den Tatsachen. So wurden 2015 gut 208.000 Straftaten
aufgeklärt, an denen Zuwanderer beteiligt waren. Das waren 92.000 mehr
als im Vorjahr und bedeutet einen Anstieg um 79 Prozent. Dabei werden in
der Kriminalstatistik Personen als Zuwanderer bezeichnet, die als Angehörige
eines Nicht-EU-Staates einzeln oder in Gruppen einreisen, um sich im Bundesgebiet
vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten.
Bezüglich der
Deliktarten zeigte sich folgendes Bild:
1. Diebstahl machte 33
Prozent der Zuwandererkriminalität aus und hat sich mit 85.035 Fällen
im Vergleich zu 2014 fast verdoppelt (44.793).
2. Vermögens-
und Fälschungsdelikte (52.167 Fälle) und die Beförderungserschleichung"
(28.712 Fälle) machten 32% der Straftaten aus.
3. Rohheitsdelikte
(Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung und Straftaten gegen
die persönliche Freiheit/Nötigung) ergaben 2015 einen Anteil von 18%
der durch Zuwanderer begangenen Straftaten, wobei sich die Zahl der Fälle
(36.010) gegenüber 2014 in etwa verdoppelt hat (18.678 Fälle).
4.
Registriert wurden zudem 1.688 Fälle von Verstößen gegen
die sexuelle Selbstbestimmung, darunter 458 Vergewaltigungen oder sexuelle
Nötigungshandlungen. Allerdings waren die Vorfälle aus der Silvesternacht
2015/2016 in Köln und anderen Städten nicht Teil des Lagebilds. Hierbei
muss berücksichtigt werden, dass nach einer Umfrage von "Report Mainz"
(Sendung vom 26. Juli 2016) bei den Polizeipräsidien aller deutschen Großstädte
dort gar keine genauen Statistiken über sexuelle Straftaten von Flüchtlingen
vorliegen sollen und somit das reale Ausmaß dieser Kriminalitätsform
überhaupt nicht erfasst wird.
In Niedersachsen, wohin rund 102.000
Flüchtlinge kamen, wurden 2015 in 38.627 Fällen Flüchtlinge als
Tatverdächtige registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dass eine
Zunahme um 20.702 Fälle; davon 11.100 Fälle bei den sogenannten
ausländerrechtlichen Verstößen.
In Deutschland leben
derzeit ca. 8,2 Millionen Ausländer. Das entspricht ca. 10 Prozent
bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl von ca. 82 Millionen Einwohnern. Im Verhältnis
dazu betrug der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen
bei Weglassung ausländerspezifischer Delikte 27,6 Prozent; die Zahl
ist 2015 auf 555.820 gestiegen (2014: 492.610). Das entspricht einer Zunahme
von 12,8 Prozent.
Betrachtet man einzelne Deliktarten mit Zahlen aus
2014, dann zeigt sich folgendes Bild: Bei Mord und Totschlag lag der Anteil
nichtdeutscher Tatverdächtiger bei 31,4 Prozent, bei Vergewaltigung und
sexueller Nötigung bei 31,0 Prozent, bei Raubdelikten bei 34,3 Prozent,
bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung bei 27,7 Prozent und
bei Diebstahl bei 32,5 Prozent.
Soweit Hartmut Krauss. Da brauchen
wir wieder einmal unseren Christian Morgenstern und den Palmström und das Ende des Gedichtes "Die unmögliche Tatsache":
"...weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf..."