"Reformation heißt, die Welt zu hinterfragen" – Mit diesem Motto wird das 500. Jubiläum der Veröffentlichung von 95 Thesen des Mönchs und Theologieprofessors Martin Luther im Jahr 1517 beworben. Heute gehört rund ein Drittel der Bevölkerung der Bundesrepublik, mehr als 26 Millionen Menschen, keiner Kirche an. Doch wer nicht Mitglied in einer Kirche oder anderen religiösen Glaubensgemeinschaft ist, hat oftmals die schlechteren Karten: auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, in der Politik, in den Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung. Es ist nun Zeit, endlich die volle Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von nichtreligiösen und religiösen Menschen in Deutschland umzusetzen.
1. Keine einseitigen
oder privilegiert religiösen Bezüge in Gesetzen und Verordnungen
2. Keine religiösen Symbole in Amtsräumen
3. Einrichtung einer fair besetzten Konferenz der Religionen und Weltanschauungen,
die die Verteilung der unterschiedlichen Überzeugungen und Bekenntnisse
in der Bevölkerung angemessen widerspiegelt
4. Verwirklichung der weltanschaulichen Pluralität durch Einbeziehung von
humanistischen RepräsentantInnen bzw. SprecherInnen bei Staatsakten u.a.,
alternativ: Verzicht auf jegliche religiöse und weltanschauliche Bezugnahme
5. Abschluss von Staatsverträgen mit allen relevanten weltanschaulichen
Gemeinschaften
6.
Anerkennung und Gleichbehandlung von humanistischen und nichtreligiösen
Feiertagen
7. Begrenzung
der Sonderstellung des kirchlichen Arbeitsrechts auf den im engsten Sinne verkündigungsnahen
Bereich
8. Streichung
aller darüber hinaus gehenden Sonderregelungen jenseits des legitimen Tendenzschutzes,
die zur Diskriminierung von nichtreligiösen Beschäftigten führen
9. Gewährleistung einer ausreichenden Trägervielfalt durch die Kommunen
10. Flächendeckende Versorgung mit Kindertagesstätten mit humanistischem
pädagogischem Profil
11. Zulassung und Einführung des Unterrichtsfaches
Humanistische Lebenskunde ab Klassenstufe 1 an allen öffentlichen Schulen,
analog zu den Religionsunterrichten
12. Einführung eines integrativen
Ethikunterrichts nach dem "Berliner Modell"
13. Weltanschaulich
neutrale bzw. gleichberechtigende Formulierung der Wertebezüge in Verfassungen,
Schulgesetzen und Lehrplänen
14. Pädagogische Verankerung von Grundlagen
der Evolutionstheorie bzw. zentraler Erkenntnisse über die Evolution ab
der Grundschule
15. Einrichtung von Lehrstühlen für Geschichte
und Theorie des weltanschaulichen Humanismus und Schaffung von universitären
Ausbildungsgängen (etwa humanistische Studien) zur Qualifikation von Berufstätigen
für die praktische, weltanschaulich geprägte Arbeit
16. Finanzierung
eines humanistischen Begabtenförderwerks durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung
17. Entfernung aller religiösen Symbole aus den
Schulen (ggf. bis auf Religionsunterricht); alternativ: Anbringen aller Symbole
der in der Schülerschaft vertretenen Religionen und Weltanschauungen
18.
Umwandlung der staatlichen Bekenntnisschulen in reguläre Gemeinschaftsschulen;
alternativ: Umwandlung von christlichen staatlichen Bekenntnisschulen in weltliche
Schulen in humanistischer Trägerschaft nach Anteil an der Bevölkerung
19.
Repräsentanz zumindest der öffentlich-rechtlich konstituierten Weltanschauungsgemeinschaften
in den Rundfunkräten
20. Bereitstellung von Sendezeit gemäß
der jeweiligen weltanschaulichen Zusammensetzung der Gebührenzahler
21.
Umbau der öffentlich-rechtlichen Kirchenredaktionen zu plural besetzten
Redaktionen für Religionen und Weltanschauungen
22. Verlässliche
Gewährleistung des erforderlichen Leistungsumfangs in allen Kliniken ohne
religiös motivierte Einschränkungen – alternativ: deutliche Verringerung
von Kliniken in christlicher Trägerschaft
23. Gleichberechtigte Einbeziehung
humanistischer BeraterInnen in der Krankenhausseelsorge und bei Ethikkonzilen
24.
Refinanzierung der humanistischen Krankenhausseelsorge analog zur kirchlichen
Krankenhausseelsorge
25. Einstellung von 50 bis 100 Humanistischen BeraterInnen
bei der Bundeswehr
26. Weltanschauliche Öffnung des Lebenskundlichen
Unterrichts der Bundeswehr, auch beim Lehrpersonal
27. Beschränkung
der öffentlichen Bezuschussung von Kirchentagen auf ein angemessenes und
nachvollziehbares Maß, das sich am kulturellen und touristischen Beitrag
der Ereignisse orientiert
28. Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs
29.
Überarbeitung des Geflechts der finanziellen Zuweisungen staatlicherseits
an die Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Grundlage
des vom Grundgesetz vorgesehenen Prinzips einer weltanschaulichen Neutralität
und kooperativen Laizität
30. Ablösung der sogenannten historischen
Staatsleistungen durch eine Erneuerung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen,
welche die finanziellen Verhältnisse zwischen Staat und den in ihm befindlichen
Religionsgemeinschaften regeln, sodass die finanziellen Leistungen des Staates
an die Kirchen transparent werden
31. Umwandlung aller "Konkordatslehrstühle"
in reguläre Lehrstühle durch Aufhebung der entsprechenden Regelungen
32.
Sonderstellung der sogenannten stillen Feiertage beenden
33. § 166 StGB
("Blasphemie"-Paragraph) streichen