Zuerst zog diese Meldung ihre Kreise durch die rechtspopulistischen Medien und Sites. Konnte das wahr sein, dass es nicht strafbar ist, wenn jemand im Internet ein ganzes Volk auf das Übelste beschimpft, mit Worten wie Köterrasse, Hundeclan, der nur Schweinereien im Sinn habe. Der Verkünder dieser Botschaft ist ein in Deutschland lebender Türke, der damit 2016 seine grenzenlose Wut wegen der Verurteilung des türkischen Völkermords an den Armeniern durch den deutschen Bundestag Ausdruck verlieh.
"Deutsche können in ihrer Gesamtheit, als Kollektiv also, nicht
beleidigt werden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein entsprechendes Verfahren
gegen den türkischen Elternrat eingestellt, wie nun bekannt wurde.
Das
ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut,
hatte die Deutschen pauschal in einem Facebook-Beitrag nach der Resolution des
Deutschen Bundestags im vergangenen Sommer zum Völkermord an den Armeniern
auf türkisch als 'Hundeclan' beschimpft - andere Übersetzungen
sprechen von 'Köterrasse'.
Karabulut führte weiter aus:
'Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang
weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert
und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.' Und weiter:
'Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte
nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn.
Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.' (..)"
Demnach seien laut Staatsanwalt
samthafte Beschimpfungen und Hetze gegen
die autochthone Bevölkerung der BRD nicht strafbar, weil Deutsche nicht
als besondere Gruppe erkennbar wären: "Bei allen Personen mit deutscher
Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit' und
daher nicht um einen 'Teil der Bevölkerung'. Auch als Kollektiv seien die
Deutschen 'nicht beleidigungsfähig', da es sich bei ihnen nicht 'um einen
verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität
seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt".
Umgekehrt wird von nichtstaatsanwaltlichen Gutmenschen ständig verkündet,
man dürfe keineswegs Pauschalurteile abgeben, also z.B. allgemein bei Muslimen
Terrornähe vermuten. Was Islamkritiker zwar in der Regel eh nicht tun,
aber damit soll Islamkritik an den rechten Rand gedrängt werden, wer eine
Verbindung zwischen Islamideologie und Terror vermutet, fällt ein Pauschalurteil
und ist ein rechtsextremer Hetzer. Ein muslimischer Türke und Erdogan-Anhänger, der verkündet,
die aktuell existierende autochthone Bevölkerung in der BRD sei eine Köterrasse,
von deren Händen jüdisches Blut fließe, fällt offenbar
kein Pauschalurteil. Muss man nun nach dieser staatsanwaltlichen Richtinie jeweils
alle Muslime dem Terror zuordnen, damit sie kollektiv nimmer beleidigungsfähig
sind, weil dann wären sie auch kein fassbarer Menschenkreis mehr?
Vielleicht sollte man dazu Einzelurteile fällen, etwa dass der zuständige
Staatsanwalt in Hamburg, wenn er eine derartige Hetze wirklich nicht für
strafbar hält, auf seinen Geisteszustand untersucht werden möge. Er
ist möglicherweise ein Gutmensch auf dem Wege zum Weltrekord für Allerbestmenschen.
Oder er ist vielleicht ein Undercoveragitator für die "Alternative für
Deutschland", der seiner Partei einen Elfmetervolltreffer auflegen will...
Ein bissl deppert kann ja manchmal auch schön sein, aber der zuständige
Staatsanwalt ist in jeder Hinsicht viel zu schön! Und die breite schweigende
Masse der deutschen Medien ist wohl auch schon fast vollschön...