BRD: Rassistische Hetze bleibt straffrei

Zuerst zog diese Meldung ihre Kreise durch die rechtspopulistischen Medien und Sites. Konnte das wahr sein, dass es nicht strafbar ist, wenn jemand im Internet ein ganzes Volk auf das Übelste beschimpft, mit Worten wie Köterrasse, Hundeclan, der nur Schweinereien im Sinn habe. Der Verkünder dieser Botschaft ist ein in Deutschland lebender Türke, der damit 2016 seine grenzenlose Wut wegen der Verurteilung des türkischen Völkermords an den Armeniern durch den deutschen Bundestag Ausdruck verlieh.

Danach brachte nicht nur die rechtspopulistische "Junge Freiheit" diese Meldung, auch  die WELT berichtete dasselbe:

"Deutsche können in ihrer Gesamtheit, als Kollektiv also, nicht beleidigt werden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein entsprechendes Verfahren gegen den türkischen Elternrat eingestellt, wie nun bekannt wurde.
Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, hatte die Deutschen pauschal in einem Facebook-Beitrag nach der Resolution des Deutschen Bundestags im vergangenen Sommer zum Völkermord an den Armeniern auf türkisch als 'Hundeclan' beschimpft - andere Übersetzungen sprechen von 'Köterrasse'.
Karabulut führte weiter aus: 'Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.' Und weiter: 'Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.' (..)"

Die "Junge Freiheit" hat den gesamten Sachverhalt auf YouTube gestellt:



Demnach seien laut Staatsanwalt samthafte Beschimpfungen und Hetze gegen die autochthone Bevölkerung der BRD nicht strafbar, weil Deutsche nicht als besondere Gruppe erkennbar wären: "Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit' und daher nicht um einen 'Teil der Bevölkerung'. Auch als Kollektiv seien die Deutschen 'nicht beleidigungsfähig', da es sich bei ihnen nicht 'um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt".

Umgekehrt wird von nichtstaatsanwaltlichen Gutmenschen ständig verkündet, man dürfe keineswegs Pauschalurteile abgeben, also z.B. allgemein bei Muslimen Terrornähe vermuten. Was Islamkritiker zwar in der Regel eh nicht tun, aber damit soll Islamkritik an den rechten Rand gedrängt werden, wer eine Verbindung zwischen Islamideologie und Terror vermutet, fällt ein Pauschalurteil und ist ein rechtsextremer Hetzer. Ein muslimischer Türke und Erdogan-Anhänger, der verkündet, die aktuell existierende autochthone Bevölkerung in der BRD sei eine Köterrasse, von deren Händen jüdisches Blut fließe, fällt offenbar kein Pauschalurteil. Muss man nun nach dieser staatsanwaltlichen Richtinie jeweils alle Muslime dem Terror zuordnen, damit sie kollektiv nimmer beleidigungsfähig sind, weil dann wären sie auch kein fassbarer Menschenkreis mehr?

Vielleicht sollte man dazu Einzelurteile fällen, etwa dass der zuständige Staatsanwalt in Hamburg, wenn er eine derartige Hetze wirklich nicht für strafbar hält, auf seinen Geisteszustand untersucht werden möge. Er ist möglicherweise ein Gutmensch auf dem Wege zum Weltrekord für Allerbestmenschen. Oder er ist vielleicht ein Undercoveragitator für die "Alternative für Deutschland", der seiner Partei einen Elfmetervolltreffer auflegen will...

Ein bissl deppert kann ja manchmal auch schön sein, aber der zuständige Staatsanwalt ist in jeder Hinsicht viel zu schön! Und die breite schweigende Masse der deutschen Medien ist wohl auch schon fast vollschön...