Zur IGGiÖ-Fatwa über eine Kopftuchpflicht

Stellungnahme von Prof. Ednan Aslan - Institut für Islamisch-theologische Studien - vom 6.3.2017 zur Fatwa des IGGiÖ-Mufti über die Verhüllung im Islam

Am 16. Februar 2017 veröffentlichte der Mufti der Glaubensgemeinschaft ein Fatwa (religiöses Rechtsurteil) zur Stellung des Kopftuches bzw der Verhüllung im Islam. Dieses autoritäre aber nicht bindende Fatwa erfordert eine tiefgreifende Stellungnahme und eine dringend notwendige inner-islamische Debatte, wie die MuslimInnen ihre Religion hier und heute verstehen. Mir geht es dabei nicht darum, ob die muslimischen Frauen Kopftuch tragen müssen oder nicht. Mir geht es in dieser Frage darum, wie und mit welchen Quellen wir unsere Religiosität in der Gegenwart begründen und was den MuslimInnen als unantastbare Wahrheit geboten wird.

In dem Fatwa der Glaubensgemeinschaft wird das Kopftuch mit den vier Rechtsschulen des sunnitischen Islams begründet. Dabei werden auf gegenwartsorientierte Selbstdeutungen des Korans verzichtet und auf die Deutungen aus dem  8. und 9. Jahrhundert zurückgegriffen und deren Deutungen als fard (absolute Pflicht) bezeichnet. Damit werden die Meinungen der Rechtswissenschaftler und die göttlichen Aussagen auf eine gleiche Ebene gestellt. Oder anders formuliert, es werden den Meinungen unzweifelhaft göttliche Eingebungen zugeschrieben, obwohl der Koran sehr ausdrücklich solche Zuschreibungen als Schirk (širk = Beigesellung) ablehnt (Koran: 9:31). Dieses Recht stand noch nicht einmal dem Propheten zu, etwas als erlaubt oder verboten zu erklären (Koran: 66:1).

Wenn man die Meinungen solcher Gelehrten aus einem Kontext herausnimmt und unüberlegt in die Gegenwart überträgt, legitimieren wir die Gewalt und Unterdrückung der Selbstbestimmung der Menschen. Wenn wir hier als Beispiel nur einem Wissenschaftler des 9. Jahrhunderts, der in diesem Fatwa erwähnt wird, nämlich Imam Schāfi'ī Folge leisten, dann sollten wir seiner Meinung nach alle MuslimInnen töten, die das Gebet nicht verrichten. Ähnlich denkt auch ein anderer Gelehrter namens Imam Ahmad Ibn Muhammad Ibn Hanbal, der nicht nur die Tötung, sondern auch das Foltern von nicht betenden MuslimInnen befürwortet. Nach diesem Geist sind die Frauen sogar verpflichtet Niqab (Gesichtsschleier) zu tragen. Dazu schreibt der IGGiÖ-Mufti: "Dazu zählt auch die Freiheit der Minderheitenmeinung (Hanbaliten und ein Teil der Schafiiten) zu folgen, die auch die Gesichtsbedeckung als religiös geboten (fard) erachtet".
(Siehe dazu die HP-Meldung auf "derislam")

Dabei nimmt die IGGiÖ überhaupt keinen Bezug darauf, welche Folgen diese Pflicht für die Gesellschaft und die Frau selbst haben könnte.

Bemerkenswert finde ich auch den Umgang mit den Hadithwerken von al-Buhārī oder Muslim, welche mit gleicher hochergebener und gehorsamster Andacht vom IS oder anderen radikalen Gruppen salbungsvoll zitiert werden. Hier geht es nicht um die Ablehnung dieser Werke, sondern darum, mit welcher Autonomie die MuslimInnen damit umgehen! Die blinde Kadavergehorsamkeit diesen Werken gegenüber verursacht viel Gewalt und Verachtung. In Anbetracht dieser Fakten können solche Aussagen niemanden mehr überzeugen, vor allem, dass alles was der IS macht, mit dem Islam nichts zu tun hätte. Und trotzdem versuchen wir dann aber mit gleichen unkritischen und unaufmerksamen Argumenten den Alltag der MuslimInnen zu definieren.

Eine weitere Quelle, die in diesem Fatwa erwähnt wird, ist der Tafsir al-Qurtubī (Koranexegese) aus dem 13. Jahrhundert, in dem Mord, Tod, Verbrennung, Verachtung und weitere menschenfeindliche Äußerungen ihren Platz finden. Al-Qurtubī begründet die Nichtbegrüßung der NichtmuslimInnen mit einer Aussage des Propheten und geht sogar einen Schritt weiter und empfiehlt, dass man Juden und Christen, denen man auf der Straße begegnet, in enge Gassen verdrängen sollte, damit sie mit den MuslimInnen nicht auf gleicher Ebene stehen. Darüber hinaus diskutiert al-Qurtubī, dass die Mehrheit der muslimischen Gelehrten vor allem die Begrüßung junger Frauen verbietet, weil diese Begrüßung ein Grund für die Verführung der Männer sein könnte. (..). Solche menschenfeindlichen Haltungen werden sehr ausführlich in diesem Werk vorgestellt, die bedauerlicher Weise aus einer sehr humanen Aussage im Koran abgeleitet werden: "Und wenn ihr mit einem Gruß gegrüßt werdet, so grüßt mit einem schöneren wieder oder erwidert ihn" (4:86).

Obwohl der Koran die Menschen für das Schöne motiviert, haben solche Gelehrte in der Geschichte und in der Gegenwart mit Mühe versucht aus diesem Text menschenverachtende Rechtsnormen abzuleiten.

Noch gefährlicher finde ich jedoch, wenn dieser Geist des 8. oder 9. Jahrhunderts als Grundlage für das religiöse Leben der MuslimInnen in Österreich dargestellt wird. Der Mufti, der auch den Angriffskrieg als Dschihad bezeichnet und das Sterben in diesem Krieg als muslimische Aufgabe betrachtet, sollte seine theologische Haltung gründlich überdenken, ob solche Befindlichkeiten, die dadurch bei den Gläubigen erzeugt werden, dem sozialen Frieden und der Beheimatung des Islams in Europa dienlich sind.

Die IGGiÖ ist auch gut beraten, die Lehre der Glaubensgemeinschaft im Lichte der gegenwärtigen Herausforderungen gründlich neu zu überdenken. Mit dem "Madhab-Geist" (Rechtsschule) des 9. Jahrhunderts werden die MuslimInnen nie in der Lage sein, sich den Aufgaben der Zeit zu stellen. Mit diesem Geist können sich die MuslimInnen von ihrer isolierten Opferrolle nicht befreien.