Fast kostenfreies Adelsverbot in Österreich

1919 wurde in Österreich ein Gesetz erlassen, das mit dem Adel und seinen Vorrechten konsequent aufräumte, im § 2 des Gesetzes heißt es: "Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit Geld bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft."

Die Krone war die Währung der Kaiserzeit gewesen und blieb es noch in der Nachkriegszeit bis die Nachkriegsinflation die Krone entwertete, ab März 1925 wurden 10.000 Kronen zu einem Schilling. Nachdem das Adelsverbotsgesetz bezüglich zu bestrafender Übertretungen offenbar seit Jahrzehnten praktisch nicht mehr angewandt wurde, tauchte am 4.5.2017 die Meldung auf, seitens der Grünen wäre eine Gesetzesreform verlangt worden, weil 20.000 Kronen heute nur noch einen Wert von 14 Cent hätten. 2007 war ein "Freiherr" vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zu einer Geldstrafe von zehn Cent verurteilt worden.

Allerdings von der Kaufkraftparität her hätte eine Krone von 1918 einen Wert von zwei Euro gehabt und ein Schilling von 1925 einen von 2,8 Euro. Was bedeutet, dass die 1919 festgesetzte Höchststrafe für das Führen von Adelstiteln 40.000 Euro gewesen wäre, 1925 allerdings nur noch 5,6 Euro.

Aber man kann dazu ja einen anderen Umrechnungsschlüssel nehmen, denn das Gesetz hat ja wohl nicht vorgesehen gehabt, die Geldstrafe per Inflation abzusenken. Man müsste dazu die festgesetzte Haftstrafe von sechs Monaten nehmen. Wieviel kosten 2017 sechs Monate Haft in Geldstrafenform?  Hier ein Zitat aus einem aktuell geltenden Gesetz: "...ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen". Es müsste darum möglich sein, dies als den heute gültigen Wert zu nehmen und den §2 des Adelsverbotsgesetzes von 1919 so zu interpretieren: "Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den Behörden mit Geld bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft".

Im ORF wurde im Bericht dazu auch das Begräbnis des Otto Habsburg einbezogen, der bis zur Ausrufung der Republik im November 1918 den Status des Thronfolgers hatte. Otto Habsburg war vorsichtig genug gewesen, die Adelstitel selber nicht zu führen, die ihm im Feudalreich zugestanden wären, er nannte sich selber auch "Otto Habsburg".

2011 ist er verstorben und wurde mit großem Pomp - inklusive einer schandbaren ORF-Live-Übertragung - beigesetzt, dazu wurden auch seine seinerzeitiger monarchistische Titel verlesen: "Kaiserliche und Königliche Hoheit Franz Joseph Otto Robert Maria Anton Karl Max Heinrich Sixtus Xaver Felix Renatus Ludwig Gaetan Pius Ignatius, Kaiserlicher Prinz, Erzherzog von Österreich, Großherzog von Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnten, Krain und der Bukowina, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradisca usw.usw." Aber das hat er nicht selber gemacht und wenn das wer anderer tut, ist es nicht strafbar.

Auch Papst Ratzinger wurde nicht bestraft, weil er an den Sohn von Otto Habsburg, Karl Habsburg, dieses Telegramm sandte: "Seiner Kaiserlichen Hoheit Erzherzog Karl von Österreich Mit tiefer Anteilnahme habe ich vom Heimgang Ihres Vaters S.k.k.H. Erzherzog Otto von Österreich Kenntnis erhalten. In der Stunde der Trauer über diesen schmerzlichen Verlust verbinde ich mich mit Ihnen und der gesamten kaiserlichen Familie im Gebet für den Verstorbenen. In einem langen und erfüllten Leben ist Erzherzog Otto zum Zeugen der wechselvollen Geschichte Europas geworden. In Verantwortung vor Gott und im Bewusstsein eines bedeutenden Erbes hat er sich als großer Europäer unermüdlich für den Frieden, das Miteinander der Völker und eine gerechte Ordnung auf diesem Kontinent eingesetzt. Gott, der Herr, möge ihm sein vielfältiges Wirken zum Wohle der Menschen reichlich lohnen und schenke ihm das Leben in Fülle in seinem himmlischen Reich. Auf die Fürsprache der Gottesmutter Maria erteile ich den Angehörigen und allen, die um Erzherzog Otto trauern und für sein ewiges Heil beten, von Herzen den Apostolischen Segen."

Der Ratzinger hat sich wohl in tiefer Ehrfurcht daran erinnert, wie herrlich seinerzeit Thron und Altar gemeinsam die Völker knechten konnten, zu gerne hätte er sicherlich noch eine kaiserliche Hoheit in Österreich, die auf den katholischen Thorn wartet. Strafbar ist sowas leider nicht, in Österreich ist es verboten, sich nationalsozialistisch zu betätigen, monarchistische Betätigung ist nur den abgeschafften Adeligen bezüglich ihrer Titel verboten.

Aber vielleicht gelingt den Grünen tatsächlich eine rechtliche Klärung bezüglich der Strafhöhe für mutmaßliche exadelige Straftäter wegen adeliger Wiederbetätigung? Aber zu scharf wollen die Grünen gar nicht schießen, sie verlangen eine Erhöhung auf 260,69 Euro, weil das wäre infolge der allgemeinen Erhöhung von Verwaltungsstrafen im Jahre 1948 auch derzeit schon der korrekte Strafsatz, in echtem Geld wären das rund 3.600 Schilling, immerhin ein bisschen mehr als die 14 Cent / 1,93 Schilling nach der formalen Rechnung...

Sei es wie es werden wird, Österreich hat 1919 dem Adel wichtige rechtliche Grundlagen entzogen, das Titelverbot bewirkt immerhin, dass keine Angehörigen irgendwelcher ehemaliger Feudalfamilien in amtlichen Papieren irgendwo als Herzog, Graf, Baron usw. aufscheinen können...