Briefwahlschwindel weiterhin möglich!

Bei der Nationalratswahl 2013 dürfte es einen Wahlschwindelskandal gegeben haben, der weitgehend undercover blieb, nur die Tageszeitung PRESSE  und das Magazin PROFIL brachten Berichte dazu, auch auf atheisten-info.at war darüber zu lesen! Trotz der Anzeige durch Efgani Dönmez hat man danach nichts mehr davon gehört!

Die Presse berichtet damals, dass der türkischstämmige SPÖ-Kandidat Resul Ekrem Gönültas 12.715 Vorzugsstimmen erhalten hat und der Grünen-Bundesrat Efgani Dönmez eine Erklärung dafür hätte: "kollektives Ausfüllen von Wahlkarten in Moscheen. Wahlkarten würden im Namen der Wähler von türkischstämmigen 'Wahlhelfern' beantragt, diese dann an den Meldeadressen abgesammelt und zentral ausgefüllt."

Das nunmehr gültige Briefwahlrecht verschärft allerdings solche Aktionen, indem sie vereinfacht werden, die Briefwahlkarten müssen nicht eingeschickt werden, in der Nationalrats-Wahlordnung - Vorgang bei der Briefwahl § 60. (2) heißt es: "Die Wahlkarte ist entweder so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr abzugeben. Eine Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig."

Das bedeutet wenn wieder solche Moscheevereinsaktionen wie 2013 gestartet werden, dann wird es im Oktober 2017 bei der Nationalratswahl zwar wohl keine Kandidaten mehr geben, die auf diese Weise auch Vorzugsstimmen generieren, aber die Moscheevereine könnten ihren Imam gleich mit einem Sack voller Wahlkarten ins nächste Wahllokal schicken!

Dass bei einer Briefwahl eines der wesentlichen Grundprinzipien des geheimen Wahlrechtes elementar verletzt wird, wird weiterhin ignoriert:

DIE PERSÖNLICHE STIMMABGABE!

Bei der Briefwahl weiß kein Mensch, wer den Stimmzettel wirklich ausgefüllt hat! Die Briefwahl gehört abgeschafft und durch eine Wahlkarte ersetzt, mit der eine persönliche Stimmabgabe in jedem Wahllokal möglich ist! Weil dann kann kein Moscheeverein oder sonstige Kollektiveinrichtung Stimmzettel ausfüllen, es muss überprüfbar durch die Wähler persönlich erfolgen!