Aus der "Islamischen Verfassung"

Zurzeit (5.10.2017) kreisen Texte aus der "Islamischen Verfassung", die sich als "Quelle der Wissenschaft, des Fortschritts, des Friedens und der Ruhe" versteht und 1993 vom Ümmet-Muhammed-Verlag, Düsseldorf, "zwecks einer erneuten Verkündigung an die Weltpresse" (Vorwort S. 8) herausgegeben wurde.

Hier die Zitate:

"Der Mensch ist nicht sein eigener Herr, sondern ein Stellvertreter Allahs. Er hat die von ihm zu verrichtenden Taten und zu vollbringenden Ausführungen nicht auf seinen eigenen Namen, sondern im Namen Allahs zu verrichten oder zu vollbringen und zwar entsprechend der Anweisung, die Allah erteilt und gemäß der von dem Herrn auferlegten Ordnung" (S. 11).

"Alles, was nicht in den Vorschriften und Geboten Allahs und von seinem Gesandten inbegriffen ist, stammt vom Satan und von seinen Gehilfen" (S. 15).

"Es ist eine Tatsache, dass Allah denjenigen, die an ihn glauben, niemals erlaubt, mit andersartigen Gesetzen als seinen Vorschriften und Gesetzen zu regieren oder sich in die (sie) anderen, als die von Allah hinabgesandten Gesetze zu unterwerfen oder sie zu billigen. Er gebietet sogar, alle Vorschriften und Gesetze außer denjenigen (sie) Allahs zu verwerfen, zu verleugnen und abzulehnen" (S. 16).

"Allah gebietet, dass die Gesetze und Vorschriften, die durch die Muslime anzuwenden sind, den koranischen Vorschriften und Gesetzen entsprechen sollten. Er bezeichnet diejenigen, die mit den von ihm gesandten Gesetzen nicht entscheiden, als Ungerechte, Frevler, Ungläubige" (S. 17).

"Alles, was dem Islam entgegensteht und ohne Rücksicht auf den Befehlenden, ist dem Muslim verboten. Gleichgültig ob die diensthabenden Staatsmänner es befohlen haben oder nicht, ist es niemals gebilligt. ... Wenn der Befehlshaber einen Befehl außerhalb der Schranken des Islam erteilt hat, ist jedem Muslim geboten, diesen Befehl zu verweigern und sich dagegen aufzulehnen" (S. 18).

"Also ist es nun nicht möglich, den Islam vom Staat und den Staat vom Islam zu trennen ... Der Staat ist ein Teil der Religion, also ein Stück davon" (S. 19). "Islamische Gelehrte machten keinen Unterschied zwischen den Bestimmungen, welche die religiösen Angelegenheiten ordnen und denjenigen, die die weltlichen Angelegenheiten regeln und haben alles als Bestimmungen des Schariats (des Islamischen Gesetzes) bezeichnet" (S. 23).

"Vor allem sollten wir dies immer im Auge behalten: Der Islam ist gültig für das ganze Universum, für alle Zeiten und das ganze Leben. Dies bedeutet also: Diese Religion erstreckt sich auf die ganze Welt und ebenso ist sie die einzige Religion und Ordnung, die alle Generationen und Zeitalter umfasst, die bis zum Jüngsten Tag kommen werden und die den Bedürfnissen von allen entspricht" (S. 25).

"Gesetze zu geben, ist allein das Recht Allahs, des Erhabenen ... Die Demokratie weist die Herrschaft Allahs zurück ... Kurzum steht das demokratische Regime in der Wurzel, im Fundament und in seinen Folgen mit dem Islam in Kontrast und läuft somit dem Islam in höchstem Maße zuwider" (S. 31).

"Im Islam ist es Pflicht, heiligen Krieg zu führen ... es ist auch eine Pflicht, Armeen zu bilden, die Kriegsindustrie so vorzubereiten, dass die nicht-muslimischen Völker und Staaten auf der Welt es mit der Angst bekommen ... Jawohl, all dies ist Pflicht, d.h. also die absoluten Gebote Allahs ...

"Und kämpft gegen die Ungläubigen, bis niemand mehr versucht, Muslime zum Abfall vom Islam zu verführen und bis nur noch Allah verehrt wird ..." (Sura 2, 193).

"Euch ist es vorgeschrieben, gegen die Ungläubigen zu kämpfen" (2, 216) (S. 51).

Soweit die Zitate

Was steckt dahinter? Ein gewisser Cemaleddin Kaplan, geboren 1926 - gestorben am 15. Mai 1995 in Köln, wo er sich selber zum "Kalifen" ausgerufen hatte.

Titel: Cemaleddin Kaplan - Auszüge aus den Lehren - YouTube-Screenshot

Er gründete 1984 den "Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden" (İslamî Cemiyetler ve Cemaatler Birliği, ICCB), den er 1994 als "Kalifatstaat" (Hilafet Devleti) deklarierte, nach seiner Ansicht gibt es nur vier wahre islamische Bewegungen: die Muslimbrüder, die afghanischen Mudschahedin, die Islamisten im Iran und seinen Kalifatstaat. Nach dem Tod von Cemaleddin Kaplan folgte ihm sein Sohn Metin Kaplan nach, dieser versuchte sich ebenfalls als Extremist, wurde 1999 festgenommen, in der Folge zu vier Jahren Haft verurteilt und 2004 in die Türkei abgeschoben, wo er bis 2016 in Haft war. Aber die obigen Zitate aus der "Islamischen Verfassung" stehen wohl nicht im Widerspruch zur islamischen Lehre, Cemaleddin Kaplan orientierte sich dazu an der iranischen Verfassung ...