Die EU-Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket zum Abbau notleidender
Kredite vorgelegt. Konkret schlägt die Kommission für alle europäischen
Banken eine verbindliche Untergrenze bei Rückstellungen für faule
Kredite vor. Damit ergänzt sie die Initiative der Europäischen Zentralbank,
die ähnliche Vorgaben für die 118 größten Banken unter
ihrer Direktaufsicht plant. Zudem will die Kommission die Mitgliedstaaten dazu
verpflichten, ihr Insolvenzrecht bei besicherten Krediten zwischen Banken und
Unternehmen anzupassen. Da Insolvenzverfahren oft zu lange dauern, sollen Vertragsparteien
die Möglichkeit erhalten, sich auf ein beschleunigtes außergerichtliches
Verfahren zu einigen. Verbraucherkredite sind von diesem Mechanismus ausgeschlossen.
Darüber hinaus schlägt die Kommission weitere Harmonisierungen der
nationalen Sekundärmärkte für notleidende Kredite vor und gibt
den Mitgliedstaaten Empfehlungen zum Aufbau nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften
("Bad Bank") im Einklang mit EU- Vorschriften für Banken und
staatliche Beihilfen.
Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische
Sprecher der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven
Giegold:
"Nach dem Hickhack im Europäischen Parlament um die
Maßnahmen der EZB ist es gut, dass die Kommission das Problem der faulen
Kredite anpackt. Verbindliche Mindestvorgaben für alle europäischen
Banken sind notwendig. Der Berg fauler Kredite ist noch immer höher als
vor der letzten Finanzkrise, die Institute müssen sich im jetzigen Aufschwung
für den nächsten Abschwung wappnen.
Bei der Vereinheitlichung des
europäischen Insolvenzrechts brauchen wir statt Trippelschritten der Kommission
dringend einen großen Wurf. Beschleunigte Verfahren für Spezialfälle
besicherter Kredite zwischen Banken und Unternehmen reichen nicht aus. Die Kapitalmarktunion
kann nur Wirklichkeit werden, wenn alle EU-Staaten über effektive Insolvenzverfahren
verfügen. Es ist jedoch europapolitisch engstirnig, wenn sich die Bundesregierung
begrenzten Fortschritten beim Insolvenzrecht widersetzt, nur weil das deutsche
Insolvenzrecht verhältnismäßig gut dasteht. Allein durch einheitliche
europäische Vorgaben erreichen wir das Ziel der Risikoreduzierung im Finanzsektor,
das die Voraussetzung für eine weitere Teilung von Risiken darstellt. Ohne
diese überfälligen Schritte bleibt das Ziel einer krisenfesten Bankenunion
in weiter Ferne.
Die Empfehlungen der Kommission zum Aufbau nationaler Bad
Banks sind wichtig, um staatliche Beihilfen bei Bankschieflagen zu vermeiden.
Noch wichtiger jedoch wäre die Einrichtung einer europäischen Vermögensverwaltungsgesellschaft,
die EU-Vorschriften im Beihilferecht beachtet und das Geschäft mit faulen
Krediten nicht allein Blackrock und anderen Private Equity Fonds überlässt."
Maßnahmenpaket der EU-Kommission zum Abbau notleidender Kredite im Bankensektor.