Im Kampf gegen Geldwäsche sollen öffentliche Unternehmensregister aufdecken, wer hinter Firmen steckt. Polizei und nationale Behörden bekommen nun grenzüberschreitend Zugriff auf die Eigentümer von Bankschließfächern und Immobilien. Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat soeben die Neufassung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie angenommen und das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission ("Trilog") bestätigt.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion
und Schattenberichterstatter für den Wirtschaftsausschuss, kommentiert:
"Wir
machen einen großen Sprung nach vorn bei der Bekämpfung von Geldwäsche.
Jetzt müssen Eigentümer aller Unternehmen in Europa öffentlich
gemacht werden. Damit wird es für dubiose Investoren schwieriger zu verschleiern,
wer hinter Immobilienkäufen in Großstädten steckt. Öffentliche
Unternehmensregister werden es auch leichter machen, die Mittelsmänner
hinter dubiosen Firmengeflechten aufzudecken.
Deutschland hat bereits ein
nicht-öffentliches Unternehmensregister aufgebaut, das nun vollständig
öffentlich wird. Das deutsche Unternehmensregister enthält europarechtswidrige
Ausnahmen für mehrstufige Firmengeflechte. Zudem: Die Datenqualität
im deutschen Unternehmensregister ist schlecht. Solange Deutschland Geschäfte
mit Unternehmen erlaubt, deren echte Eigentümer nicht klar sind, macht
es sich zum Komplizen von Geldwäschern und Steuerhinterziehern. Die Bundesregierung
muss hier dringend nachbessern, ansonsten muss die EU- Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren
starten. Einen ersten Beschwerdebrief an die EU-Kommission habe ich bereits
versandt."