Das britische Unterhaus hat gestern eine Gesetzesänderung zur Bekämpfung
von Geldwäsche und Steuerhinterziehung gebilligt, wonach 14 überseeische
Gebiete, einschließlich der großen Finanzzentren der Britischen
Jungferninseln, der Kaiman Inseln, Bermuda, Gibraltar, Turks-und Caicosinseln,
bis Ende 2020 öffentliche Unternehmsregister einführen müssen.
Die Eigentümer aller Unternehmen müssen transparent gemacht werden,
nicht aber die wirtschaftlich Berechtigten von Trusts. Die Pflicht betrifft
nicht die Kronkolonie Isle of Man und die Kanalinseln Jersey und Guernsey. Der
Fortschritt ist auch ein Erfolg für uns Grüne. Denn in der EU wurde
ein entsprechendes öffentliches Unternehmensregister vor einigen Monaten
unter grüner Berichterstattung bei der 4. Reform der EU Anti-Geldwäscherichtlinie
eingeführt.
Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher
der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:
"Das
ist ja eine schöne Überraschung aus Großbritannien! Unsere europäischen
öffentlichen Unternehmensregistern breiten sich nun in zahlreiche Steueroasen
aus. Das ist ein schöner Erfolg für die Offensive der EU gegen Geldwäsche
und Steuerhinterziehung. Viele hunderttausend Briefkastenfirmen werden so transparent,
ganz ohne Daten- Lecks. Nach den Veröffentlichungen der Panama Papers ist
das globale System zur Ermöglichung von Finanzkriminalität nicht mehr
haltbar. Für die illegalen Vermögen von korrupten Politikern und Superreichen
wird die Luft endlich dünner.
Der Beschluss des Unterhauses betrifft
alle Unternehmen und Briefkastenfirmen. Trusts sind davon nicht betroffen. In
der EU müssen auch die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts in Registern
erfasst werden, die aber nicht für jeden öffentlich sind.
Die EU
muss ihren Erfolg jetzt nutzen und öffentliche Unternehmensregister zum
internationalen Standard machen. Öffentliche Unternehmensregister sollten
zum harten Kriterium für die Schwarze Liste von Steueroasen werden."