Freizügigkeit und Sozialbetrug

Hier ein Auszug aus am 13.5.2018 auf www.wissenbloggt.de angeführten Beispielen dazu:

Eine Anleitung für das aktuelle Geschäftsmodell entnimmt man den Leserkommentaren des Welt-Artikels. Begleitet wird es von der Aussage, das Vorgehen sei seit langem bekannt, getan würde dagegen – Nichts:
1. Die Organisatoren werben Landsleute aus ihrer Heimat in Osteuropa an und bringen sie nach Deutschland.
2. Dort melden sich die Familien in verschiedenen Bundesländern mit Scheinadressen an.
3. Die Organisatoren helfen bei Behördengängen und Kontoeröffnungen.
4. Die Organisatoren fälschen wichtige Unterlagen wie Mietvertrag und Freizügigkeits-Bescheinigung.
5. Anschließend stellen die Familien Kindergeldanträge bei den jeweiligen Familienkassen. Die 16 Familienkassen (je eine pro Bundesland) kümmern sich um die Auszahlung der Gelder.
6. Danach schicken die Organisatoren die Familien in die Heimatländer zurück.
7. Wenn die Behörden eine Meldeaufforderung schicken, reisen die Familien nach Deutschland, stellen sich vor und reisen wieder zurück.
8. Das Kindergeld kassieren die Organisatoren. Sie behalten die Bankkarten oder lassen sich eine Vollmacht ausstellen, oder sie lassen die Familien das Konto der Organisatoren für die Auszahlung angeben.

Deutschland gibt etwa 200 Mrd. Euros für mehr als 150 familienpolitische Leistungen aus. Die finanziellen Folgen sind auf derart viele Töpfe verteilt, daß genaue Zahlen nicht zu erhalten sind. Das durchschaut einfach keiner mehr, und das erleichtert Missbrauch. Anscheinend sehen manche Verantwortlichen das Abpumpen von Steuermitteln als eine Art sekundärer Entwicklungshilfe, könnte man ketzern. Die betroffenen Steuerzahlern finden es allerdings nicht lustig, dass das Geld so leicht abzuzocken ist. Noch ein ähnliches Geschäftsmodell ist im Angebot:
1. Der Organisator hat eine Firma in Deutschland und stellt dort auf dem Papier z.B. einen Rumänen ein. Als EU-Bürger hat der "Beschäftigte" Anspruch auf Kindergeld.
2. Als Gehalt erhält der "Beschäftigte" den Mindestlohn für eine Halbtagsbeschäftigung. Die Firma führt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil für Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosenversicherung und die Steuer ordnungsgemäß ab, das sind 330 Euros pro Monat.
3. Der "Beschäftigte" muss in Deutschland eine Meldeadresse haben, muss dort aber nicht erscheinen. Er muss nur nachweisen, z.B. 8 Kinder zu haben, was für den ländlichen Raum in Rumänien kein Problem darstellt.
4. Kindergeld dafür ist 1712 Euros. Minus den gezahlten 330 Euros ergibt das einen positiven Saldo von 1382 Euros.
5. Wenn der "Beschäftigte" davon die Hälfte erhält, entspricht das ca. 150% vom Mindestlohn in Rumänien. Er hat eine Krankenversicherung, und er kann dort noch wirklich arbeiten.
6. Dem Organisator bleiben nach allen Kosten knapp 700 Euros pro "Mitarbeiter", bei z.B. 30 "Mitarbeitern" ein schönes Geschäft.
Was da schiefläuft, ist auch die Brüsseler Sperre gegen angepasste Leistungen je nach Lebenshaltungskosten der Herkunftsländer, was das Problem sehr entschärfen würde. Aber sowas gilt als Diskriminierung, obwohl es bei den krankenversicherten Türken geht, und obwohl die EU bei den Gehältern ihrer Beamten die gleiche Anpassung vornimmt.

Das waren zwei konkrete Beispiele aus wissenbloggt. Österreich versucht bekanntlich auch die Sozialleistungen an die Gegebenheiten in den Herkunftsländern anzupassen und damit solchen Missbrauch zu unterbinden. Aber die leitenden Naivköpfe in der EU sind dagegen, sie halten auch offene Grenzen immer noch für eine Errungenschaft...