Solche werden von den Medien gemeldet, religion.ORF berichtete dazu am
11.6.2018 unter dem Titel "IGGÖ-Präsident Olgun zu Rücktritt
aufgefordert" u.a. das Folgende:
"IGGÖ-Vizepräsident
Abdi Tasdögen warf Präsident Ibrahim Olgun in einer Stellungnahme
vor, die Schließungen von Moscheen initiiert zu haben, und forderte Olguns
Rücktritt. Tasdögen und Olgun gehören jeweils einer anderen türkischen
Fraktion innerhalb der IGGÖ an. Olgun gehört zur ATIB-Fraktion. Dieser
türkische Moscheenverband genießt derzeit die Vormachtstellung in
der Islamischen Glaubensgemeinschaft und gilt als verlängerter Arm der
türkischen Religionsbehörde Diyanet sowie der AKP-Partei des türkischen
Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. (..)"
In
einer Presseaussendung schrieb Abdi Taşdöğen am 11.6.:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Erklärung des Präsidenten wirft
einige Fragen auf, die ich im Folgenden skizzieren möchte:
Aus einem
Schreiben des Kultusamts vom 11. Mai 2018, das dem Obersten Rat und dem Vorsitzenden
des Schurarates der IGGÖ nunmehr vorliegt, geht hervor, dass die IGGÖ
am 10. August 2017 den Verdacht an das Kultusamt herantrug, dass "mehrere
Kultusgemeinden" die rechtlichen Anforderungen an eine Kultusgemeinde nicht
erfüllen würden und wahrscheinlich auch nie erfüllt haben sollen.
Die IGGÖ sei daraufhin am 16. August 2017 vom Kultusamt aufgefordert worden,
diese Behauptungen zu belegen. Am 30. August 2017 habe die IGGÖ dem Kultusamt
schließlich einen Erhebungsbericht übermittelt. Darin sei unter anderem
vorgetragen worden, dass manche Einrichtungen nicht als Moscheen im Sinne der
Verfassung bezeichnet werden können.
Insofern scheinen die oben genannten
Anträge des Präsidenten sowie die Informationen, die vom Präsidialbüro
dem Kultusamt überliefert wurden, letztlich zur Auflösung der Moscheen
und der arabischen Kultusgemeinde geführt zu haben. Die Regierungsmitglieder
haben diese Vorgangsweise am Freitag gelobt und auf die enge Zusammenarbeit
mit der IGGÖ verwiesen.
In der Presseerklärung des Präsidenten
sowie im Interview mit den türkischen Medien wird der Anschein erweckt,
dass keine Korrespondenz mit der IGGÖ erfolgt sei. Dies mag in Bezug auf
den finalen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zutreffen. Der Weg dorthin
scheint allerdings mit Präsident Olgun abgesprochen zu sein; die Auflösung
der Arabischen Kultusgemeinde sogar bezweckt. Insbesondere ist davon auszugehen,
dass erst die Anträge des Präsidenten den Stein zum Rollen gebracht
haben.
Jedenfalls ist festzuhalten, dass der Oberste Rat der IGGÖ in
dieser Angelegenheit vom Präsidenten Ibrahim Olgun über Monate hin
nicht informiert wurde. In der Sitzung des Obersten Rates vom 9.6.2018 wurde
der Präsident von mehreren OR-Mitgliedern sowohl schriftlich als auch mündlich
aufgefordert, den vom Kultusamt erwähnten Schriftverkehr offenzulegen.
Präsident Olgun verweigerte jegliche Akteneinsicht. Diese Vorgehensweise
trifft auch auf andere Entscheidungen des Präsidenten zu. Die Anträge
des Präsidenten betreffen gemäß Schreiben vom 10. August 2017
offensichtlich weitere Kultusgemeinden. Das würde auch der Ankündigung
der Bundesregierung entsprechen, dass es weitere Moscheeschließungen geben
wird. Der Präsident blieb hierzu eine Antwort schuldig. Auch ist bekanntgeworden,
dass im Sommer 2017 auf Anordnung des Präsidenten eine weitere Kultusgemeinde
gegründet worden ist. Der Frage, was mit der Schließung der Arabischen
Kultusgemeinde, die dem Präsidenten kritisch gegenüberstand, und gegebenenfalls
weiteren Kultusgemeinden, sowie der Gründung einer Kultusgemeinde, die
ihm nahesteht, bezweckt wurde, ist er ausgewichen. Der Präsident unterbrach
die Sitzung im Anschluss, so dass weder die Presseaussendung vom 10.6.2018 noch
der nun bekanntgegebene Drei-Punkte-Plan im Obersten Rat beschlossen werden
konnte. Der Drei-Punkte-Plan geht aus unserer Sicht nicht weit genug. Im Bezug
auf die Moscheeschließungen ist es notwendig den Verfassungsgerichtshof
anzurufen und das Islamgesetz auf seine Verfassungskonformität hin überprüfen
zu lassen.
Aufgrund der oben genannten satzungswidrigen Handlungen des Präsidenten,
haben Mitglieder des Obersten Rates ihn aufgefordert, vom Amt zurückzutreten
und mitgeteilt, den Fall dem Schurarat der IGGÖ zu übertragen.
Abdi
TAŞDÖĞEN - Vizepräsident der IGGÖ
Am 12.6. meldete dann unter dem Titel "Olgun weist Vorwürfe
aus eigenen Reihen zurück" religion.ORF u.a.:
"Olgun übte
in einer Stellungnahme gegenüber der APA gleichzeitig Kritik an seinem
Vorgänger Fuat Sanac, aus dessen Umfeld er attackiert wurde. Sanac hätte
bei der Entstehung des Islamgesetzes negative Folgen, die heute sichtbar werden,
verhindern müssen, so Olgun. (..) Durch die Einführung des Islamgesetzes
im Jahr 2015 sei die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich mit
neuen Herausforderungen und Aufgaben konfrontiert, die nicht in Relation zu
den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen stehen. (..) Olgun spricht
von ungerechtfertigten Vorwürfen. Die IGGÖ gehe unter seiner Leitung
'ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen' nach und
stehe in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch im Austausch mit dem
Kultusamt. 'Pflichtgemäß' seien dem Kultusamt formelle Mängel
betreffend die 'Arabische Kultusgemeinde' mitgeteilt worden. Die IGGÖ habe
aber in keiner Form die Schließung von einzelnen Gebetsstätten beantragt
und im Vorfeld keinerlei Kenntnisse über die Schließungen der Moscheen
und die Imam-Ausweisungen gehabt."
Man kann also gespannt sein, wie weit der Versuch des Kultusamtes gehen kann, im Islambereich staatliche Regelungen durchzusetzen, wie weit das dann im Islambereich zu Konflikten zwischen den diversen Islamvarianten führt. Es war ja wohl ein großer Unsinn, aus der seit der Annexion von 1912 von islamisch ausgerichteten Gebieten am Balkan in der Monarchie entstandenen Islamglaubensgemeinschaft eine alle Varianten und Fraktionen des Islam umfassende gemeinsame Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zu bilden.
Das ursprüngliche Islamgesetz in Österreich von 1912 bezog sich
auf die damals dem Kaiserreich einverleibten bosnisch-islamischen Gebiete und
galt für den "hanafitischen Ritus", nach dem Zerfall der Monarchie
hatte dieses Gesetz kaum noch praktische Bedeutung, weil die Betroffenen nun
zu Jugoslawien gehörten. Erst ab 1971 gab es Bemühungen, das Islamgesetz
von 1912 wieder zu beleben. Aber man machte sozusagen aus den balkanesischen
Hanafiten eine Art islamische Großkirche, statt dass die einzelnen Moscheevereinen
je nach der jeweiligen Grundrichtung in kleinere Verbände zusammengefasst
würden, also in Sunniten, Schiiten, Wahabiten und was es sonst noch gibt
und was sich aus den nationalen Herkünften ergibt. Da wäre dann wohl
die von der Türkei aus gesteuerte Gruppe die größte eigenständige
Islamgemeinschaft und das Kultusamt könnte dann viel genauer dafür
Sorge tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, also z.B.
die türkische Gruppe nicht vom türkischen Islamamt Diyanet geleitet
werden darf.
Diyanet leitet aber die IGGÖ. Und die sich deswegen
bildenden Konflikte blicken jetzt ins Licht der Öffentlichkeit.