Am 8. Mai 2018 haben die EU-Kommissare Timmermans, Dombrovskis und Jourova die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) und die EZB (Single Supervisory Mechanism) eingeladen, gemeinsam zu überlegen, wie die Zusammenarbeit zwischen Geldwäschebehörden und Bankenaufsehern verbessert werden kann. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe nahm ihre Arbeit im Juni 2018 unter dem Vorsitz der Kommission auf.
Nun hat die Gemeinsame Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vorgelegt, der die Defizite im europäischen Rahmenwerk der Geldwäscheaufsicht im Finanzsektor beschreibt und mögliche Handlungsschritte dargelegt.
Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion
im Europäischen Parlament, Sven Giegold:
"Der Bericht ist der
Beweis, dass die Geldwäscheaufsicht in der Bankenunion nicht funktioniert.
Die Kommission hat jetzt keine Ausrede mehr zuzuwarten und muss nun zügig
Gesetzesänderungen vorschlagen. Für eine effektive Bekämpfung
der Geldwäsche braucht Europa eine europäische Geldwäschebehörde.
Eine
schonungslose Analyse der Defizite der Geldwäschebekämpfung in den
Mitgliedstaaten bleibt der Bericht schuldig. Die Geldwäsche-Skandale bei
Banken in Malta, Lettland, Estland, Niederlande, Deutschland und Dänemark
offenbaren das Versagen der nationalen Geldwäschebehörden. Die europäische
Anti-Geldwäsche-Richtlinie gibt der EU-Kommission zwar keine direkten Durchgriffsrechte
in den Mitgliedstaaten, aber die erdrückenden Beweise sollten für
ein Vertragsverletzungsverfahren genügen."