Presseaussendung zum Heimopferrentengesetz

Kirchenmissbrauchsopfer ruft VfGH wegen Ungleichbehandlung an

Tausende bekommen dzt. keine Opferrente - Klasnic Kommission als Tätervertretung darf über Zuerkennung von Renten mitentscheiden

Wien (OTS 27.9.2018) - Ist sexuelle Gewalt weniger entsetzlich, wenn sie in einer Pfarre ausgeübt wird, als wenn selbiges in einem Heim passiert? Wieso erhalten dann Opfer von Misshandlungen in kirchlichen Kinder- oder Jugendheimen eine Rente, aber solche von Pfarren nicht? Diese Ungleichbehandlung klagte nun Markus (Name geändert) - ein Betroffener sexueller Gewalt - bei Gericht ein: er war in den 1980ern im Zuge des Firmunterrichts mehrmals von Pfarrer Johannes S. missbraucht worden.

Täter ohne Reue und ohne Bestrafung

Der kriminelle Pfarrer Johannes S. war Serientäter und hat unzählige Kinder sexuell missbraucht. In einem aufsehenerregenden Interview mit der Wiener Stadtzeitung Falter zeigte er sich geständig  aber ohne Reue. Bis heute musste er sich vor keinem Gericht verantworten. Kirchenintern wurde er bloß vom Dienst suspendiert. Mehr Konsequenzen hatten die Taten hingegen auf das Leben seiner Opfer: Aufgrund der schweren Re-Traumatisierung im Jahre 2010 wurde Markus erwerbsunfähig und bezieht nun eine sehr niedrige Rente. Aufgrund dieser Probleme fordert der heute 52 jährige Akademiker nun aber eine lebenslange Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG). Bestätigt wurden seine Folgeschäden bereits von der Klasnic-Kommission, die ihm 2012 eine einmalige „Gestenzahlung“ von 15.000 EUR zuerkannte.

VfGH befangen?

Mit Bescheid vom 18. Jänner 2018 wurde der Antrag jedoch abgewiesen mit der Begründung, dass Pfarrer Johannes S. das Opfer ja in einer Pfarre und nicht in einem kirchlichen Kinder- oder Jugendheim vergewaltigt habe. Daher wandte sich Markus nun an den VfGH. Und hofft, für sich und tausende weitere Kirchenopfer Recht zu bekommen. Da jedoch VfGH-Präsidentin Bierlein für die kircheneigene Klasnic-Kommission tätig war, liegt nun die Befürchtung nahe, dass dieses Gericht befangen sein könnte. “Sie hat durch ihre Mitarbeit bei der Klasnic Kommission letztlich an der Verhinderung einer angemessenen und gerechten Entschädigung für Opfer mitgewirkt", monierte Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, bereits im vergangenen Februar anlässlich von Bierleins Bestellung.

Zweifelhafte Rolle der Klasnic Kommission

Formal ist die Volksanwaltschaft mit der Prüfung der Ansprüche nach dem HOG zuständig. Die Volksanwaltschaft verlangt jedoch zuerst eine Anerkennung als Opfer durch die Klasnic-Kommission. Kirchliche Missbrauchsopfer werden so gezwungen, sich eine Bestätigung von der Täterseite zu besorgen bzw. sich dort einem „Clearing-Prozedere“ zu unterziehen. Im Fall von Markus hat die Sozialversicherung zwischenzeitlich beantragt, Markus möge keine Rente nach dem HOG ausbezahlt werden. Als Begründung führte sie eine schriftliche Auskunft der Klasnic-Kommission an, wonach Markus zwar anerkanntes Opfer sei, jedoch nicht die Voraussetzungen des HOG erfülle. „Das ist mehrfach unerträglich", sagt Sepp Rothwangl: "Erstens handelt es sich um sensible Daten. Klasnic, die von Kardinal Schönborn beauftragt und bezahlt wird, kann nicht einfach ohne Einverständnis der Opfer persönliche Daten an irgendwelche Stellen verschicken. Und zweitens kann es nicht sein, dass eine kircheneigene Stelle darüber befinden darf, ob die Voraussetzungen nach dem HOG erfüllt sind.“

Kirche soll für Renten aufkommen

Das nun angestrengte Verfahren bezeichnet er als Nagelprobe für die Unabhängigkeit der Gerichte. „Wir haben immer kritisiert, dass es nicht sein kann, dass aus einer kirchlichen Täterschutzeinrichtung wie der Klasnic-Kommission heraus Spitzenpositionen der Justiz besetzt werden können. Tausenden Kirchenopfern steht eine Rente nach dem Verbrechensopfergesetz zu. Wir fordern auch, dass der Staat sich für die Finanzierung dieser Renten an der Kirche schadlos hält, denn es kann nicht sein, dass wir Steuerzahlende für kirchliche Verbrechen aufkommen müssen. Wir werden uns jedenfalls die kommende Entscheidung des VfGH genau ansehen."

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