Das Blasphemieverbot war in Irland sogar ein Verfassungsgesetz, denn
im Artikel 40 über die persönlichen Freiheitsrechte hieß es
zur Meinungsäußerung: "The publication or utterance of blasphemous,
seditious, or indecent matter is an offence which shall be punishable in accordance
with law" (Die Veröffentlichung oder Äußerung von blasphemischen,
aufrührerischen oder unanständigen Dingen ist eine Verstoß,
der gesetzlich strafbar ist). Auf Blasphemie stand eine Geldstrafe von bis
zu 25.000 Euro.
Mit einer Mehrheit von 65 Prozent haben die Iren dafür
gestimmt, das Verbot der Gotteslästerung aus der Verfassung ihres Landes
zu streichen. Irland war ja lange Zeit eines der tatsächlich katholischsten
Länder Europas, das ließ stark nach, als die wie vom Papst seinerzeit
angeordnet vertuschten dortigen Sexualverbrechen katholischer Geistlicher allgemein
bekannt wurden. Inzwischen gibt es in Irland kein absolutes Abtreibungsverbotmehr
und die Legalisierung der Homo-Ehe. Die katholische Kirche hat ihr Ansehen
und damit ihre gesellschaftliche Dominanz verloren.
Wir haben immer noch ein Blasphemiegesetz: der § 188 im Strafgesetzbuch
lautet: "Herabwürdigung religiöser Lehren - Wer öffentlich
eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland
bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre,
einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige
Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen
herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist,
berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."Wie
hier schon geschrieben hätte aufgrund dieses Gesetzestextes seinerzeit
z.B. das in der BRD erschienene Buch "Der Jesuswahn" des ehemaligen
protestantischen Theologen Heinz Werner Kubitza verboten werden müssen,
denn am Titel des Buches steht: "Der Jesuswahn - Wie die Christen sich
ihren Gott erschufen - Die Entzauberung einer Weltreligion durch die wissenschaftliche
Forschung".
Der Tatbestand nach dem Paragraphen 188 wäre damit
klar erfüllt! Denn Jesus ist ganz sicherlich der "Gegenstand der
Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche", es ist ganz sicherlich "Glaubenslehre",
dass er Gottessohn wäre und vom "Jesuswahn" zu schreiben und
zu schreiben, die Christen hätten sich den Jesus-Gott selber erschaffen,
würdigt sicherlich die christliche Lehre herab und verspottet ihren Inhalt,
was geeignet ist, bei strenggläubigen Christen "berechtigtes Ärgernis
zu erregen".
Aber es gibt schon seit vielen Jahren keine Religionsprozesse
wegen Herabwürdigung der Christenlehre mehr, das gab's dann noch einige
Zeit beim Islamherabwürdigungen, da war man deutlich strenger, denn
schließlich gibt's in Islamstaaten noch die Todesstrafe auf Taten wie
sie 2009 Elisabeth Sabaditsch-Wolff auf einer FPÖ-Veranstaltung getan hatte,
sie wurde zwar nicht zur Steinigung verurteilt, dafür reicht der §
188 doch nicht aus, aber sie wurde zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt,
weil sie den Propheten Mohammed herabgewürdigt hätte. Das Verfahren
lief durch die Instanzen und der EUGh gab dem § 188 recht! Siehe dazu "EUGh
schützt Mohammed" und "EUGh
für Menschenrechte unterstützt Scharia-Blasphemiegesetz"!